meine Frage lautet: Wie verhält es sich, wenn ein Paar (unverheiratet) gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben hat, allerdings im Laufe der Zeit eine Partei ausziehen möchte, die andere Seite aber nicht bereit ist, die Kündigung mit zu unterschreiben…
Kann einseitig, also nur von einer Seite, gekündigt werden, so dass diese Partei - unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist - von allen Rechten und Pflichten entbunden wird und damit alle Rechte und Pflichten an die andere Partei übergehen, die die Wohnung nicht kündigen will?
Hallo,
in den von mir verwendeten Mietverträgen steht immer der Hinweis, dass bei Auszug eines Mieters die Rechte und Pflichten auf den anderen Mieter in vollem Umfang übergehen.
Ich habe etliche WG’s, so dass das täglich bei mir ist.
hallo mike,
ich bin kein anwalt, aber meines erachtens verhält sich das so: eine kündigung muss wie der vertrag von beiden mietern unterschrieben sein, um wirksam zu werden, und gilt dann allerdings für beide. den bestehenden vertrag „ein bisschen“ zu kündigen, geht nicht. kündigt a den vertrag und zieht aus, gilt der trotzdem vertrag weiter, und zwar für a und b. beide haften gesamtschuldnerisch - zahlt also b eine keine miete mehr, hält sich der vermieter an a schadlos - ausgezogen oder nicht.
eine saubere lösung in eurem fall scheint mir eine vereinbarung zwischen den 3 beteiligten, also a + b + vermieter, wonach a aus dem vertrag austritt und b alleiniger vertragspartner bleibt.
viele grüße
salomo
Hallo Mike,kann ich leider nichts zu sagen.Wende Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale.Dort erhälst Du kompetente Auskunft.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
nein,
michael,
eine einseitige kündigung bedarf dann immer eines neuen vertrages (sogar mit der option des vermieters, die miete dann zu erhöhen…). bis zur kündigung des alten vertrages haben beide gleiche rechten UND PFLICHTEN.
viel glück,
udo
rechtlich muß der Vermieter einen Vertrag, der von zwei Personen unterschrieben wurde, einer einseitigen Kündigung nicht zustimmen.
Er wird prüfen, ob die Bonität des „Übrigbleibenden“ so gut ist, dass er dieser Teilkündigung zustimmen kann.
Stimmt er nicht zu bleiben beide in der Verantwortung. Es bleibt dann nur die gemeinsame Kündigung.
JAIN - dem Vermieter soll kein Schaden durch die Mieter entstehen. Deshalb unterschreiben ja auch beide und stehen somit für die Mietzahlung ein.
Selbstverständlich kann einer oder beide Ausziehen, solange die mietzahlung an den Vermieter bis zur ordentlichen d.h. gesetzlichen Kündigung gesichert bleibt.
Wer gemeinsam Mietvertrag unterschreibt macht das ja auch aus Sicherheitsgründen um nicht einfach vor die Tür gesetzt zu werden.
Hallo Mike,
grundsätzlich ist es so, wenn beide Parteien einen MV unterschrieben haben, müssen auch beide Parteien kündigen.
Oder:
der verbleibende Mieter muss dem Vermieter schriftlich erklären (auf der Kündigung der ausziehenden Partei), dass er die Wohnung als alleiniger Mieter behält und zwar mit ALLEN Rechten und Pflichten. Das ist ganz ganz wichtig, denn wenn die verbleibende Person z.B. in Mietschuld geraten würde, ist die ausziehende Partei immer!!! mit in der Pflicht-wie man so schön sagt. Auch im härtesten Fall(vor Gericht).
Die Aussichten, wenn der verbleibende Mieter nicht unterschreibt, ist in jedem Fall ein sehr großes Problem für den Anderen. Oftmals hilft hier nur noch der Anwalt-leider.
Versuchen Sie, das gütig zu klären-ich weiß, das geht oft nicht so einfach…
Moin, einfache Antwort: NEIN!
Den Mietvertrag müssen beide kündigen - der alleinige Partner kann dann einen neuen Vertrag abschliessen - wenn der Vermieter es mit macht.
auch bei einer Trennung bleibt ihr, sofern beide den Mietvertrag unterschrieben haben, gegnüber dem Vermieter " Gesamtschuldner ". Ihr könnt auch nur zusammen den Mietvertrag kündigen.
Hier hilft nur ein Gespräch mit dem Vermieter, um eine Lösung für alle Seiten zu finden.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Ich weis was du meinst.
Hatte ich auch schon.
Rechtlich ist es so, das ein gemeinsamer Vertrag auch nur gemeinsam aufgehoben werden kann.
Das bedeutet das du, auch wenn du ausgezogen bist noch für die Mietzahlung verantwortlich bist.
Sprich mit Deinem Vermieter, wie sich das regeln lässt.