meine Frage lautet: Wie verhält es sich, wenn ein Paar (unverheiratet) gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben hat, allerdings im Laufe der Zeit eine Partei ausziehen möchte, die andere Seite aber nicht bereit ist, die Kündigung mit zu unterschreiben…
Kann einseitig, also nur von einer Seite, gekündigt werden, so dass diese Partei - unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist - von allen Rechten und Pflichten entbunden wird und damit alle Rechte und Pflichten an die andere Partei übergehen, die die Wohnung nicht kündigen will?
Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages wären nur gemeinsam möglich, eine einseitige Kündigung schlicht unwirksam ausgesprochen.
Man kann sich demnach aus dem gemeinsamen Vertrag nicht einfach selbst „herauskündigen“, vielmehr haftet der Kündigende unverändert für Mietzahlungen und Vertragspflichten, auch selbstschuldnerisch, d. h. allein und in voller Höhe.
Daher kann er den Mitmieter zur Unterschrift der gemeinsamen Kündigung auch gerichtlich zwingen.
Alternativ könnte der Kündigungswillige sich mit dem Vermieter über eine Auflösung des gemeinschaftlichen Vertrages verständigen und Mietvertragsänderung erbitten.
Ob und zu welchen Bedingungen der Vertrag mit dem Mitmieter fortgesetzt wird, entscheidet der Vermieter allerings allein.
möglich, eine einseitige Kündigung schlicht unwirksam
ausgesprochen.
dem kann ich mich anschließen.
Man kann sich demnach aus dem gemeinsamen Vertrag nicht
einfach selbst „herauskündigen“, vielmehr haftet der
Kündigende unverändert für Mietzahlungen und
Vertragspflichten, auch selbstschuldnerisch, d. h. allein und
in voller Höhe.
dem auch
Daher kann er den Mitmieter zur Unterschrift der gemeinsamen
Kündigung auch gerichtlich zwingen.
auch hier
Alternativ könnte der Kündigungswillige sich mit dem Vermieter
über eine Auflösung des gemeinschaftlichen Vertrages
verständigen und Mietvertragsänderung erbitten.
Das habe ich nicht verstanden. Wieso braucht man hierzu den
Kündigungs_ un _willigen nicht?
Ob und zu welchen Bedingungen der Vertrag mit dem Mitmieter
fortgesetzt wird, entscheidet der Vermieter allerings allein.
Jetzt bin ich verwirrt. Vermieter, kündigungswilliger Mieter,
kündigungsunwilliger Mieter und Mitmieter?
Aus dem Geschriebenen ergeht für mich die Frage, wie man den/die MitmieterIn dazu bringen/zwingen kann, die geminsame Wohnungskündigung zu unterzeichen? Nur per Gerichtsbeschluss?
Aus dem Geschriebenen ergeht für mich die Frage, wie man
den/die MitmieterIn dazu bringen/zwingen kann, die geminsame
Wohnungskündigung zu unterzeichen? Nur per Gerichtsbeschluss?
man könnte sie fragen. oder mit geld zwingen. oder mit ihr verhandeln. oder sie becircen. oder einfach wohnen bleiben.