hallo,
eine person hat sich für eine mietwohnung entschieden ( 3 parteienhaus ). da es zeitlich knapp wurde ( ende april aus alter wohnung raus ) konnte sie sich nicht mehr großartig eine andere aussuchen.
jedenfalls wurde heute der mietvertrag unterschrieben ( mehrere seiten lang mit allen möglichen klauseln und vorgaben ).
vieles was dort steht findet die person ( der mieter ) sehr einseitig und beißt sich teilweise auch mit der hausordnung die ebenfalls im mietvertrag anhängig ist.
jetzt die frage welche klauseln überhaupt wirklich wirksam sind und am ende auch durchgesetzt werden können.
da wären z.b.:
- der mieter verpflichtet sich bei einzug zu renovieren ( streichen,etc ) da die wohnung unrenoviert übergeben wird. - als klausel steht dann aber das bei auszug im rahmen von abnutzungserscheinungen wände zu streichen und renovierungsarbeiten zu tätigen sind ( mit angabe von gewissen zeiträumen ). auch müssen wände weiss oder mit hellen farben übergeben werden.
d.h. doch das der mieter bei einzug und evtl. sogar beim auszug renovieren muss. kann ja nicht sein, oder ?
- grillen auf dem balkon ist verboten - der mieter hat aber am anfang drauf hingewiesen das er einen gasgrill hat und auf der großen terrasse im 1.OG auch grillen möchte. war damals kein problem, nun steht im vertrag verboten.
ist das überhaupt zulässig ? man kann einem ja nicht verbieten zu grillen, oder ?
- in den nebenkosten ist ein hauswart aufgeführt der zu bezahlen ist. sein aufgabengebiet ist die monatliche reinigung des treppenhauses. - nun steht in der hausordnung aber das der mieter diese arbeiten selbst zu tätigen hat.
wie kann man jemand bezahlen, aber am ende soll man es selbst machen ?
- die ruhezeiten im haus sind von 13 bis 15 und 20 bis 7 uhr. in dieser zeit soll keinerlei lärm erfolgen ( z.b. personen auf dem balkon, etc. ). - laut meines wissens sind gesetzliche ruhezeiten nur von 22 bis 6 uhr und mittags gibt es sowas überhaupt nicht.
was würde hier am ende vorrang haben ? natürlich bin ich froh wenn es ruhig ist, aber im sommer sitzt man durchaus mal länger als 20 uhr auf der terrasse
so, falls mir nochwas einfällt, schreibe ich es
wer weiss dazu was ?
gruß