Einseitiger mietvertrag. was gilt alles wirklich ?

hallo,

eine person hat sich für eine mietwohnung entschieden ( 3 parteienhaus ). da es zeitlich knapp wurde ( ende april aus alter wohnung raus ) konnte sie sich nicht mehr großartig eine andere aussuchen.

jedenfalls wurde heute der mietvertrag unterschrieben ( mehrere seiten lang mit allen möglichen klauseln und vorgaben ).

vieles was dort steht findet die person ( der mieter ) sehr einseitig und beißt sich teilweise auch mit der hausordnung die ebenfalls im mietvertrag anhängig ist.

jetzt die frage welche klauseln überhaupt wirklich wirksam sind und am ende auch durchgesetzt werden können.

da wären z.b.:

  1. der mieter verpflichtet sich bei einzug zu renovieren ( streichen,etc ) da die wohnung unrenoviert übergeben wird. - als klausel steht dann aber das bei auszug im rahmen von abnutzungserscheinungen wände zu streichen und renovierungsarbeiten zu tätigen sind ( mit angabe von gewissen zeiträumen ). auch müssen wände weiss oder mit hellen farben übergeben werden.

d.h. doch das der mieter bei einzug und evtl. sogar beim auszug renovieren muss. kann ja nicht sein, oder ?

  1. grillen auf dem balkon ist verboten - der mieter hat aber am anfang drauf hingewiesen das er einen gasgrill hat und auf der großen terrasse im 1.OG auch grillen möchte. war damals kein problem, nun steht im vertrag verboten.

ist das überhaupt zulässig ? man kann einem ja nicht verbieten zu grillen, oder ?

  1. in den nebenkosten ist ein hauswart aufgeführt der zu bezahlen ist. sein aufgabengebiet ist die monatliche reinigung des treppenhauses. - nun steht in der hausordnung aber das der mieter diese arbeiten selbst zu tätigen hat.

wie kann man jemand bezahlen, aber am ende soll man es selbst machen ?

  1. die ruhezeiten im haus sind von 13 bis 15 und 20 bis 7 uhr. in dieser zeit soll keinerlei lärm erfolgen ( z.b. personen auf dem balkon, etc. ). - laut meines wissens sind gesetzliche ruhezeiten nur von 22 bis 6 uhr und mittags gibt es sowas überhaupt nicht.

was würde hier am ende vorrang haben ? natürlich bin ich froh wenn es ruhig ist, aber im sommer sitzt man durchaus mal länger als 20 uhr auf der terrasse

so, falls mir nochwas einfällt, schreibe ich es

wer weiss dazu was ?

gruß

  1. der mieter verpflichtet sich bei einzug zu renovieren (

d.h. doch das der mieter bei einzug und evtl. sogar beim
auszug renovieren muss. kann ja nicht sein, oder ?

Renovierung bei Einzug ist in der Regel nicht gestattet. Eine aussnahme gibt es aber, die in der Regel anerkannt wird, dass ist, wenn der Mieter eine Gegenleistung erhält wie X Monate Mietfrei.

Eine Übergabe der Räume in Hellen neutralen Farben ist aktueller stand der Rechtssprechung. Frabvorgaben während der Mietzeit sind aber ungültig und sorgen dazu, dass die gesammte Renovierungsklaussel an Gültigkeit verliert.

  1. grillen auf dem balkon ist verboten - der mieter hat aber
    am anfang drauf hingewiesen das er einen gasgrill hat und auf
    der großen terrasse im 1.OG auch grillen möchte. war damals
    kein problem, nun steht im vertrag verboten.

ist das überhaupt zulässig ? man kann einem ja nicht verbieten
zu grillen, oder ?

Dazu gibt es 1 000 Urteile die immer wieder anders lauten http://mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grillen.htm

  1. in den nebenkosten ist ein hauswart aufgeführt der zu
    bezahlen ist. sein aufgabengebiet ist die monatliche reinigung
    des treppenhauses. - nun steht in der hausordnung aber das der
    mieter diese arbeiten selbst zu tätigen hat.

Reinigung vom Treppenhaus ist eine ganz normale Nebenkostenposition und ist daher in der Regel im jeden Standartmietvertrag enthalten. Fallen diese Kosten nicht an, können diese auch nicht umgelegt werden.

  1. die ruhezeiten im haus sind von 13 bis 15 und 20 bis 7 uhr.
    in dieser zeit soll keinerlei lärm erfolgen ( z.b. personen
    auf dem balkon, etc. ). - laut meines wissens sind gesetzliche
    ruhezeiten nur von 22 bis 6 uhr und mittags gibt es sowas
    überhaupt nicht.

Da ist jede Kommune anders, teilweise sogar unterschiedlich je nach Gebiet in der Kommune andere Ruhezeiten, Stichwort Gewerbegebiet und ein Kurgebiet innerhalb einer Kommune.

http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php

" 1. der mieter verpflichtet sich bei einzug zu renovieren ( streichen,etc ) da die wohnung unrenoviert übergeben wird. - als klausel steht dann aber das bei auszug im rahmen von abnutzungserscheinungen wände zu streichen und renovierungsarbeiten zu tätigen sind ( mit angabe von gewissen zeiträumen ). auch müssen wände weiss oder mit hellen farben übergeben werden."
hat der BGH im März 2015 gekippt!
.
http://www.sueddeutsche.de/geld/karlsruhe-bgh-stoppt…
MfG ramses90

Ebenfalls Hallo!

Hier meine Meinung zu den einzelnen Punkten:

  1. der mieter verpflichtet sich bei einzug zu renovieren (streichen,etc ) …

Wenn der Mieter vertraglich verpflichtet ist bei Einzug zu renovieren oder (neu) eine unrenovierte Wohnung übergeben bekommt, dann wird damit eine zusätzlich vereinbarte Renovierungspflicht bei Mietende unwirksam.
Dennoch müsste der Mieter aber seine Farbkreationen, die nicht einem üblichen Geschmacksempfinden entsprechen, beseitigen > also Wände/Decken in weiss oder mit hellen farben bei Mietende übergeben.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietende-Abnahme-Vor…

  1. grillen auf dem balkon ist verboten
    ist das überhaupt zulässig ? man kann einem ja nicht verbieten zu grillen, oder ?

Doch - wenn der Mieter das so im Vertrag unterschrieben hat, dann muss er sich auch daran halten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grille…
Im übrigen finde ich eine solche Vereinbarung auch zum Schutz der anderen Hausbewohner durchaus vernünftig.
http://primavera24.de/ein-gasgrill-ist-schuld-am-brand/

  1. in den nebenkosten ist ein hauswart aufgeführt der zu bezahlen ist. sein aufgabengebiet ist die monatliche reinigung des treppenhauses. - nun steht in der hausordnung aber das der mieter diese arbeiten selbst zu tätigen hat.

Nur tatsächlich entstandene Kosten darf der Vermieter umlegen.
Was hindert den Mieter, einfach mal nachzufragen, wie es nun gehandhabt werden soll?

  1. die ruhezeiten im haus sind von 13 bis 15 und 20 bis 7 uhr.

Wie 2. - wenn der Mieter das so im Vertrag unterschrieben hat, dann muss er sich auch daran halten.

Grüsse Rudi