das Sorgerecht erhält nur die (ledige) Mutter, es sei denn, sie ist sich mit dem Kindesvater einig, dass sie sich das teilen möchten.
Ansonsten gebe ich zu bedenken: Ein Kind hat ein Recht auf beide Elternteile (Umgangsrecht). Einmal ganz davon abgesehen, ob sich die Eltern plötzlich nicht mehr verstehen, sollten sie das im Interesse des Kindes berücksichtigen.
Gibt es eine Möglichkeit für eine Schwangere dem zukünftigen,
zur Zeit noch unehelichen Vater die „Vaterrechte“ zu
entziehen?
Sie kann GEGEN seinen Willen bis zur zwölften Woche abtreiben. Er hat kein Recht auf das Abradat.
Das ist eine der Hauptbarrieren auch in der Stammzellforschung. Wenn ein Parkinsonkranker… Naja, eine lange Geschichte. Und ethisch genauso schwierig wie jede Vorm der Transplantation. Ob haploid oder diploid, ob nach vaginaler Applikation oder unbefleckter Empfängnis.
Mit welchem Anwalt muss man sowas diskutieren?
Unterliegt sie im Moment dem PsychKG?
Schwieriger Fall. Ist aber bis Heute wirklich dumm gelaufen.
Magnesium ist gut. Besonders wenn du es selber nimmst. Zeit ist manchmal mehr da, als du ahnst.
@MOD, bitte löschen, Anleitung zum Abort
Diese Antwort hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, und da zudem auch noch unten ganz offen eine Anleitung und Aufforderung zum illegalen Schwangerschaftsabbruch gegeben wird, hat sie hier nicht zu suchen, mal abegesehen davon, dass diese Antwort ja wohl ein deutliches Licht auf die Persönlichkeit der Antwortering gibt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gibt es eine Möglichkeit für eine Schwangere dem zukünftigen,
zur Zeit noch unehelichen Vater die „Vaterrechte“ zu
entziehen?
Sie braucht dem Vater nur nicht mitteilen, daß er der Vater ist. Und den vermeintlichen Vater nicht angeben. dann müßte der Vater auf Verdacht einen DNA-Test beantragen. allerdings entzieht sie ihm dann auch das Recht zur Unterhaltszahlung?
Mit welchem Anwalt muss man sowas diskutieren?
Anwalt für Familien- und Unterhaltsrecht.
Schwieriger Fall. Ist aber bis Heute wirklich dumm gelaufen.
Tja, wo doch alle Welt von aids und Kondomen spricht, ist es wirklich dumm.
Diese Antwort hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun,
Ja?
und da zudem auch noch unten ganz offen eine Anleitung und
Aufforderung zum illegalen Schwangerschaftsabbruch gegeben
wird,
Was hast du gelesen? Ist dein Hintergrund farbig?
hat sie hier nicht zu suchen,
Wer wo wie was?
mal abegesehen davon, dass diese Antwort ja wohl ein
deutliches Licht auf die Persönlichkeit der Antwortering gibt.
1xLichtschacht auf Joerg,
Gibt es eine Möglichkeit für eine Schwangere dem zukünftigen,
zur Zeit noch unehelichen Vater die „Vaterrechte“ zu
entziehen?
Sie kann GEGEN seinen Willen bis zur zwölften Woche abtreiben.
Mit welchem Anwalt muss man sowas diskutieren?
Unterliegt sie im Moment dem PsychKG?
Wie du sicher weißt, regelt das PsychKG den Umgang mit Eigen- und Fremdgefährdung. Trifft es nicht zu, ist der Vater ein Dritter gegenüber dem Embryo wie jeder andere (ohne besondere Rechte).
Wenn Arroganz…
…und Überheblichkeit strafbar sind,stelle ich hiermit den Strafantrag.
Ich beantrage die offensichtliche Dummheit und fehlendes Einfühlungsvermögen srafverschärfend zu berücksichtigen.
…und Überheblichkeit strafbar sind,stelle ich hiermit den
Strafantrag.
Ich beantrage die offensichtliche Dummheit und fehlendes
Einfühlungsvermögen srafverschärfend zu berücksichtigen.
Ich fordere die Höchststrafe: Nichtbeachtung!
Euer Ehren, sehr geehrte Geschworenen, Herr Staatsanwalt: Ihre Einschätzung der Angeklagten beruht natürlich lediglich auf vagen Hinweisen, auf zweifelhaften Indizien und auf einer hahnebüchenen Argumentation mit einer abstrusen Kausalkette!
Wie wir alle hier zuhauf erleben durften, ist nun Arroganz wahrlich nicht der Beschuldigten Laster, vielmehr vollständiger Realitätsverlust sowie eine eminent ungesunde Mischung aus Egozentrik und Egoismus! Manche nennen es „Geblastere“, andere „Schwachsinn“ - ich nenne es, trotz wiederholter anderslautender Beteuerungen der Beschuldigten „DU bist mir völlig egal“ in Reinkultur. Dies stellt natürlich einen Angriff dar, wie er subtiler kaum sein könnte, und doch liegt er sichtbar, nein, spärbar an der Oberfläche. Das im Vorwege erwähnte PsychKG gibt Mittel, die bei Fremd- oder Eigengefährdung helfen an die Hand - auch diese Fälle liegen hier nicht erkennbar vor. Leider, oder zum Glück, wird in diesem Land kein Kranker außerhalb dieses Gesetzes dazu gezwungen, sich heilen zu lassen. Langer Rede kurzer Sinn:
Ihrer Forderung nach der Höchststrafe schließ ich mich an, ihrer Argumentation kann ich nicht folgen.