Hallo,
ich war heute am Grab von meiner Mama und habe gesehen,das an der Einfassung oben links ein Spalt entstanden ist(siehe Foto).Das sollte nach erst 4 Jahren denke ich nicht sein.Die Gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt normalerweise 5 Jahre.Greift diese hier und muss die Grabfirma nachbessern?
Danke im vorraus für die Hilfe
Gruss
Michael