Einsenkschaden am Grab nach 4 Jahren,greift hier die Gewährleistungspflicht?

Hallo,

ich war heute am Grab von meiner Mama und habe gesehen,das an der Einfassung oben links ein Spalt entstanden ist(siehe Foto).Das sollte nach erst 4 Jahren denke ich nicht sein.Die Gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt normalerweise 5 Jahre.Greift diese hier und muss die Grabfirma nachbessern?

Danke im vorraus für die Hilfe

Gruss

Michael

Hi.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ob ein Grabstein ein Bauwerk nach § 638 ist, sehen Gerichte durchaus unterschiedlich.

nach abnahme, und unabhängig von der dauer der gewährleistung, liegt die gefahr beim auftraggeber. er ist beweispflichtig, dass der schaden aufgrund mangelhafter ausführung erfolgt ist.
ich denke, das ist schwierig bis unmöglich in diesem fall.
abgesehen vom „schaden“ an sich. da ist imho kein schaden.

pasquino

Deiner im Grab ruhenden Mama dürfte diese kleine Absenkung ziemlich egal sein. Wenn Dir gerade Ebenen bei der Trauerbewältigung oder Guten Erinnerung helfen: selber in Ordnung bringen oder halt den Schuldigen finden und zur Rechenschaft ziehen. Kann auch ein Maulwurf sein.
LG
Amokoma1

…das ist ein normaler Vorgang, den ich von verschieenen Grabstätten her kenne.
Z.B. stehen auch regelmässig Grablateren schief, wenn Gräber sich setzten.
Ich spreche dann immer freundlich mit dem Steinmetz der das installiert hat und er behebt das gelegentlich. (Hat z.B. gerade etwas Beton von einer anderen Arbeit über) Gerne gebe ich ihm ein gut bemessenes Trinkgeld und Alle sind zufrieden. -Ich rate zur Freundlichkeit, nicht zur Klage…
Grüße, Bernd