Hallo Forum, @ wunhtx,
Folgender Sachverhalt und eine Frage grundsätzlicher Art:
Während der Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an einem Mehrfamilienhaus wurde ein Mieter besonders drangsaliert, benachteiligt und teilweise genötigt. (die Geschichte steht auch im Forum 2005)
Die getätigten Mietminderungen wurden erwartungsgemäß von VM-Seite und Hausverwaltung als strittig eingestuft und Klage erhoben.
Der Anwalt des Mieters (Mieterschutzverein) schrieb in der Klage-Erwiderung sehr richtige Argumente und forderte berechtigt die Abweisung der Klage.
Was dann folgte ist ähnlich empörend wie das Verhalten des Vermieters.
Anwalt und Richter schlugen dem Mieter einen Vergleich vor.
Der Mieter war mit dem Vorschlag nicht einverstanden und wieder stark verunsichert, wollte sich aber einigen.
Dem Anwalt wurde das Mandat entzogen.
Der Mieter schrieb noch einmal eine Stellungnahme und entschloß sich in Ermanglung eines anderen Anwalts zur Selbstvertretung vor Gericht.
Das Resultat war dann leider doch ein Vergleich, bei dem der Mieter aus seiner Schwächeposition einer Modernisierungs-Mieterhöhung zustimmte.
Ein gleichfalls anhängiges Verfahren einer Mitmieterin, deren Anwalt zäher an der Abweisung der Klage festhielt wurde nun 3 Monate später positiv beschieden: die Klage wurde abgewiesen, weil die Konditionen (die hier wie dort die gleichen sind) auf die sich die Forderung der VM gründete, nicht rechtens waren.
Die Frage ist nun:
Kann der irgendwie ja auch düpierte Mieter, dessen Anspruch berechtigt war, der von Richter und Miet-Anwalt jedoch auf die falsche Fährte gesetzt wurde, die Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen ?
Also eine Korrektur versuchen ?
Wäre nett wenn es hierzu eine Einschätzung geben könnte.
Vielen Dank
gruss
gretell
Hallo!
Die Fälle mögen noch so ähnlich sein, und dennoch ist jeder Fall anders und das gleiche Gericht darf auch in relativ gleich gelagerten Fällen unterschiedlich entscheiden. Im Beispielfall hat der Richter das aber nicht getan, denn der Fall des Mieters ist ja nicht entschieden worden.
Hier mal am Rande ein kleines Geheimnis: Richter schlagen gerne auch Vergleiche vor, weil sie keinen Bock haben, ein Urteil zu schreiben. Anwälte sind Vergleichen auch nicht abgeneigt, weil sie daran ein bißchen mehr verdienen können.
Im geschilderten Fall hat der Mieter selbst vereitelt, dass er den Prozess wie seine Nachbarin gewinnen könnte, indem er in Ausübung seiner Vertragsfreiheit einen Vergleich abgeschlossen hat. Da ist nix zu machen. Er kann aufgrund des voreiligen Mandatsentzuges noch nocht einmal den Anwalt belangen, da ihm durch dessen Verhalten ja kein Schaden entstanden ist.
Kleiner Nachtrag zur Vorsicht
Anwälte sind Vergleichen auch nicht
abgeneigt, weil sie daran ein bißchen mehr verdienen können.
Soll natürlich nicht heißen,dass solcherlei handelnder Anwalt nicht das Beste für seine Mandantschaft wollen würde. Nur weiß man halt nie vorher, wie so ein Verfahren ausgeht, man kann als Anwalt nur aufmerksam dem Gericht lauschen, um dessen Rechtsauffassung zu erkennen und so abschätzen zu können, ob es Sinn macht, am Klagantrag festzuhalten.
Hey,
Die Fälle mögen noch so ähnlich sein, und dennoch ist jeder
Fall anders und das gleiche Gericht darf auch in relativ
gleich gelagerten Fällen unterschiedlich entscheiden. Im
Beispielfall hat der Richter das aber nicht getan, denn der
Fall des Mieters ist ja nicht entschieden worden.
Hier mal am Rande ein kleines Geheimnis: Richter schlagen
gerne auch Vergleiche vor, weil sie keinen Bock haben, ein
Urteil zu schreiben. Anwälte sind Vergleichen auch nicht
abgeneigt, weil sie daran ein bißchen mehr verdienen können.
Ja, Letzteres ist sehr klar geworden und eben deshalb fragt sich der Mieter eben auch: wieso soll er aufgrund der Faulheit von Richter und Anwalt und deren Gemauschel Schaden erleiden ?
Im geschilderten Fall hat der Mieter selbst vereitelt, dass er
den Prozess wie seine Nachbarin gewinnen könnte, indem er in
Ausübung seiner Vertragsfreiheit einen Vergleich abgeschlossen
hat. Da ist nix zu machen.
Wenn wirklich nix zu machen ist, dann wird er das wohl schlucken müssen, obwohl … man kann gar nicht so viel essen … etc. der Rest dürfte bekannt sein !
Er kann aufgrund des voreiligen
Mandatsentzuges noch nocht einmal den Anwalt belangen, da ihm
durch dessen Verhalten ja kein Schaden entstanden ist.
Hier bist DU wohl etwas voreilig !!
Denn der Mieter war nicht voreilig, sondern er wusste sehr genau, dass er DAS VORGESCHLAGENE nicht mittragen wird. Die Ahnung hat sich dann ja bestätigt.
Der Mieter litt sehr in der Zeit und hatte sich auch Monate später noch nicht wirklich erholt. Der Schaden besteht vor allem darin, dass sein Vertrauen in Richter und Anwalt erheblich erschüttert ist.
Dazu könnte ich noch eine Menge schreiben, das aber ist ja nicht Gegenstand der Frage.
Danke für Deine Antwort.
Gruss
gretell
Hallo
Denn der Mieter war nicht voreilig, sondern er wusste sehr
genau, dass er DAS VORGESCHLAGENE nicht mittragen wird. Die
Ahnung hat sich dann ja bestätigt.
Der Mieter litt sehr in der Zeit und hatte sich auch Monate
später noch nicht wirklich erholt. Der Schaden besteht vor
allem darin, dass sein Vertrauen in Richter und Anwalt
erheblich erschüttert ist.
dann solltest du schleunigts einen Verein der „Anwalts und Justizgeschädigten“ aufmachen und du wirst sehen, auf einmal hast du 100000e Leidensgenossen.
Vergleich ist Vergleich und wenn die Fristen weg sind ist der Drops nunmal gelutscht, ist nun mal so…
Dazu könnte ich noch eine Menge schreiben, das aber ist ja
nicht Gegenstand der Frage.
Danke für Deine Antwort.
Gruss
gretell
LG
Mikesch