Einsicht in Akten

Liebe/-r Experte/-in,

ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Meinung zu einer Sache schreiben könnten.
Ein Freund von mir hat in Frankreich einen Anwalt bezahlt, der ihn in einer Streitsache (Kündigung und Abfindung) gegen eine Bank vertritt. Am Anfang versicherte ihm der Anwalt, er sei im Recht, jetzt ist sich mein Freund nicht mehr sicher, ob der Anwalt sich viel kümmert.
Mich wundert, dass mein Freund keine Einsicht in den Mailwechsel zwischen seinem Anwalt und der Bank bekommt. Der Anwalt sagt, das sei nicht möglich.
Kann das sein?
Ich bin über jede Meinung froh, auch von Nichtjuristen.
Gruß
Regenbogen

Hallo,

ja, ich antworte ihnen hier als Nichtjurist. Ich denke Frankreich gehört zu Europa und so stark dürfte sich das Recht bzw. Rechtliche nicht voneinander unterscheiden.
In Deutschland bekommen sie vom tätigen Anwalt, mit Verlaub, für jeden kleinen Pubs, eine Abschrift. Mich wundert es, das der Anwalt und die Bank, in Frankreich, per Mail kommunizieren. Abgesehen davon glaube ich das ihr dortiger Anwalt sie über den Stand der Dinge Informieren muss, und sie auch ein Recht auf Einsicht der Unterlagen haben, alles andere wäre ein Witz. Ich kann es mir nicht anders vorstellen. Sind sie aber sicher das das alles auch so ist wie sie es hier Schildern? Nichts für Ungut, aber es ist schon merkwürdig.

Ich würde mich auf jedenfalls so nicht zufrieden geben, und eine Garantie, sollte kein Anwalt, auf ein Abschliessendes Urteil eines Gerichtes geben.

Das sind meine Gedanken zu ihrer Schilderung, ohne jegliche Gewähr.

Gruß Kuschelwuschel

Hallo Regenbogen
wie es in Frnkreich ist weiss ich nicht aber normlerweisse bekommt man eine Kopie des Schriftverkehres von Anwalt-Gegenseite-Gericht so war es bei meinen bisherigen Anwaltskonsultationen gewesen manche habe ich mir aber sagen lassen fügen das am schluss zu 1 Akte für dich zusmmen.
Aber auf jeden fall hat er Einsicht in den Brief / Mailverkehr weil er ist ja der Mandant und muss ja wissen wie weit die verhandlung sind.

Hoffe die als"Laie" geholfen zu haben MfG
Markus

hallo regenbogen,
in dieser angelegenheit kann ich dir leider nicht weiterhelfen. tut mir leid.
gruß rusteck

Hallo,

Leider ist mein Gebiet eher das Polizeirecht. Ich kann dir auf deine Frage keine garantiert richtige Antwort geben. Jedoch handelt der Anwalt stets im Auftrag des Mandanten. Daher kann es keinen „vertraulichen“ Schriftwechsel zwischen der Gegenseite und dem Anwalt geben.

Hallo,
herzlichen Dank für die Antwort.
der Freund ist ein junger Deutscher, der noch nie mit Anwälten zu tun hatte und sich nicht genug durchsetzen kann, glaube ich.
Ich werde ihm raten, dass er bei seinem Anwalt Druck ausüben soll.
Gruß, Regenbogen

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Hallo,
ehrlich zu sagen ich bin schockiert über so eine Aussage Ihrer Anwalt.
So weit ich weis auch in Frankreich gibt es Akteneinsicht Recht, gab es auch wann ich doch gewohnt hatte, vor 11 Jahren. Es ist so gewesen auch wenn noch kein EU gab, noch mehr heutzutage wegen EU.
Ihre Vermutung Ihre Anwalt würde sich nicht kümmern ist hiermit verstärkt, er gewährt Ihnen keinen Akteneinsicht wahrscheinlich weil keine Akten gibt, er tut nichts. Es scheint so das Sie bezahlen für nichts und er möchte Ihnen diese auch nicht beweisen.
An Ihre Stelle ich würde dem Anwalt schreiben und von Ihre Akteneinsicht Recht Gebrauch machen, setzten Sie einen Frist dafür (z.B. 7 Tage), bis wann soll er Ihnen Kopien von ALLE DOKUMENTEN (Schriftwechsel)zusenden. Erklären Sie dabei das wenn er das nicht tut werden Sie der Mandat fristlos kündigen.
Tut es das nicht oder hält der Frist nicht ein, kündigen Sie dann fristlos Ihre Geschäftsverhältnisse (bzw. der Mandat) mit ihm. Verlangen Sie dann die Zusendung SÄMTLICHEN Unterlagen die Ihre Fall betreffen und sich bei Ihm befinden (per Einschreibung, auf seine Kosten!).
Lassen Sie sich das nicht gefallen!
Damit suchen Sie sich ein anderen Anwalt. Es lässt sich durch Internet heute ein anderen einfach finden! Dem können Sie erklären Ihre Vorgeschichte mit diesen ersten Anwalt.
Also; kürz: ES KANN NICHT SEIN ADS DER MANDANT KEIN AKTENEINSICHT RECHT HAT!!!

Hoffe Ihnen geholfen zu haben

MfG

D. Justrabeau

Hallo Regenbogen,

entschuldige bitte das ich jetzt erst antworte!
Da habe ich die Anfrage glatt übersehen.
Helfen kann ich bei dem Thema leider auch nicht.

Grüße binford71