Folgender Fall mal angenommen: In einer Familie ist es vor langer Zeit
(25 Jahren) zu einer Selbsttötung gekommen. Kann die Familie nach dieser Zeit überhaupt noch Akteneinsicht nehmen/beantragen. Wenn ja wo und auf welcher Rechtsgrundlage.
Vielen Dank. M.P.
Moin,
ich bezweifel sehr stark, dass Akten welche nicht „unaufgeklärte Morde“ sind so lange aufbewahrt werden. Ich glaube sogar, dass aus Datenschutzgründen die Akten in einem kürzerem Zeitraum vernichtet werden müssen (bin mir da aber nicht sicher ob sich dies auf alle erledigten Strafakten bezieht).
Der Ort der Einsichtnahme wäre der Ort, an dem die Akten angelegt wurden, also vermutlich das zuständige LKA oder eine andere zuständige Polizeidienststelle (kein Gericht / StA etc. weil es ja keinen Strafprozeß gibt).
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Es stellt sich zunächst die Frage, ob das Verfahren damals endgültig geklärt worden war. Habt ihr die Vermutung, daß es eine Selbsttötung war oder ist wegen Mordes ermittelt worden???
Mord verjährt nie, deshalb glaube ich schon ,daß die Akten in so einem Fall noch da wären. Schließlich werden heutzutage immer öfter alte Fälle aufgerollt, weil die Beweise heute ganz anders auszuwerten sind.
Akteneinsicht geht meiner Meinung nach nur über einen Anwalt.
Was bezweckst Du denn damit, daß Du alte Akten lesen willst?