Einsicht in Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

da ich bisher nichts konkretes finden konnte, hoffe ich das sich hier jemand damit auskennt.

Es geht allgemein um Nebenkostenabrechnungen. Diese wird, wenn ich das richtig sehe, über die Hausverwaltung an die jeweiligen Vermieter weitergeleitet, welche sie wiederum an ihre Mieter weiterleiten müssen.

Angenommen dem Fall, der Vermieter leitet die Abrechnung nun nicht weiter. Hat man ein Recht darauf die Nebenkostenabrechnung bei der Hausverwaltung einsehen zu dürfen? Und wie sieht es aus mit der Anfertigung von Kopien oder zumindest der Abschrift von Werten aus der Abrechnung?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße,
Tearofphoenix

Hausverwaltung erstellt WEG-Abrechnung.
Diese muss vom Eigentümer so abgewandelt werden, dass sie die Anforderungen die das Mietrecht stellt, erfüllt.
Mieter hat einen Anspruch auf Einsicht der Unterlagen, ggf. Kopie, und eine verständliche Abrechnung gegen seinen Vermieter.
Mit der Hausverwaltung hat der Mieter nichts zu tun.

vnA

Hallo zusammen,

HUHU

Angenommen dem Fall, der Vermieter leitet die Abrechnung nun
nicht weiter.

Schön für den Mieter, denn ohne Rechnung keine Nebenkosten :smile:, Ein Jahr nach den Abrechnungszeitraum verfallen die Ansprüche des VM

Viele Grüße,
Tearofphoenix

Grüße Zurück

Hallo Naseweis,

das ist ja schön und gut, wenn der Vermieter eine Rückzahlung bekommen müsste. Jedoch ist es weniger gut, wenn der Mieter wegen weniger Verbrauch davon ausgehen kann, dass er selbst eine Rückzahlung zu erhalten hätte. Der Vermieter weiß dies natürlich, da er die Abrechnung vorliegen hat und übermittelt sie genau deshalb nicht.
Tja, was tut man da, wenn man kein Recht darauf hat die Nebenkostenabrechnung dann zumindest über die Hausverwaltung einsehen zu dürfen?

Liebe Grüße,
Tearofphoenix

Sich von jemand beraten lassen, der nach Vorlage sämtlicher Unterlagen die Angelegenheit juristisch beurteilen kann.(Anwalt, Mieterverein)

vnA

Hallo,

das ist ja schön und gut, wenn der Vermieter eine Rückzahlung bekommen müsste. Jedoch ist es weniger gut, wenn der Mieter wegen weniger Verbrauch davon ausgehen kann, dass er selbst
eine Rückzahlung zu erhalten hätte. Der Vermieter weiß dies
natürlich, da er die Abrechnung vorliegen hat und übermittelt
sie genau deshalb nicht.
Tja, was tut man da, wenn man kein Recht darauf hat die
Nebenkostenabrechnung dann zumindest über die Hausverwaltung
einsehen zu dürfen?

Worüber reden wir hier jetzt? Über eine falsche Nebenkostenabrechnung oder über eine fehlende Abrechnung.
Legt er einfach keine vor, dann können die gleisteten Vorauszahlungen zurückgefordert werden bzw. bei laufenden Mietverhältnis kann er die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten bis der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung vorlegt.
Liegt sie vor und man hat Zweifel, hat man einen Anspruch auf Einsicht in die Rechnungen auf denen die NK-Abrechnung gründet.

Grüße

Hallo ElBuffo,

wir reden über eine fehlende Nebenkostenabrechnung.

Grüße

Hallo,

wir reden über eine fehlende Nebenkostenabrechnung.

Gut, war mir, und anderen vielelicht auch, nicht so ganz klar.
Und es geht auch um eine Nebenkostenvorauszahlung und nicht um eine -pauschale? Und die Frist zur Abrechnung ist auch schon abgelaufen? Dann sind die Optionen bereits aufgezeigt.

Grüße

So ist es.
Danke für die Antworten.

Viele Grüße,
Tearofphoenix