Liebe/-r Experte/-in,
folgende Ausgangssituation:
meine Firma betreibt Personalabteilungen (HR) in München und Frankfurt. Abhängig von der organisatorischen Zuordnung der Bereiche ist dann entweder HR München oder HR Frankfurt zuständig.
Meine Abteilung ist in München, gehört aber organisatorisch zu einem Bereich in Frankfurt, so dass HR Frankfurt zuständig ist und die Personalakten führt.
Jetzt die Frage:
Grundsätzlich habe ich ja jederzeit ein Recht auf Einsicht in meine Personalakte. Dazu müsste ich aber nach Frankfurt fahren. Kann ich die anfallenden Fahrtkosten von meiner Firma verlangen. Wenn ja, wie wäre die Argumentation?
Zusatzfrage:
Müsste ich einen Bescheid, daß mein Personalberater die Akte zu seinem nächsten Aufenthalt in München mitbringt und ich erst dann Einsicht nehmen kann, akzeptieren. Wenn nein, wie wäre meine Argumentation?
Gruss
Walter