Einsicht in Personalakte / Fahrtkosten

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Ausgangssituation:
meine Firma betreibt Personalabteilungen (HR) in München und Frankfurt. Abhängig von der organisatorischen Zuordnung der Bereiche ist dann entweder HR München oder HR Frankfurt zuständig.
Meine Abteilung ist in München, gehört aber organisatorisch zu einem Bereich in Frankfurt, so dass HR Frankfurt zuständig ist und die Personalakten führt.

Jetzt die Frage:
Grundsätzlich habe ich ja jederzeit ein Recht auf Einsicht in meine Personalakte. Dazu müsste ich aber nach Frankfurt fahren. Kann ich die anfallenden Fahrtkosten von meiner Firma verlangen. Wenn ja, wie wäre die Argumentation?

Zusatzfrage:
Müsste ich einen Bescheid, daß mein Personalberater die Akte zu seinem nächsten Aufenthalt in München mitbringt und ich erst dann Einsicht nehmen kann, akzeptieren. Wenn nein, wie wäre meine Argumentation?

Gruss
Walter

Hallo Walter,

nur wenn der Arbeitgeber sich weigert Ihnen an ihrem Arbeitsplatz Einsicht in Ihre Personalakte zu gewähren, wird er wahrscheinlich die Kosten für die Einsichtnahme übernehmen müssen.

Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Personalberater persönlich und vereinbaren Sie die Einsichtnahme.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Ausgangssituation:
meine Firma betreibt Personalabteilungen (HR) in München und
Frankfurt. Abhängig von der organisatorischen Zuordnung der
Bereiche ist dann entweder HR München oder HR Frankfurt
zuständig.
Meine Abteilung ist in München, gehört aber organisatorisch zu
einem Bereich in Frankfurt, so dass HR Frankfurt zuständig ist
und die Personalakten führt.

Jetzt die Frage:
Grundsätzlich habe ich ja jederzeit ein Recht auf Einsicht in
meine Personalakte.

„Jederzeit“ bedeutet hier nicht dasselbe wie etwa „sofort“, sondern nur, dass Sie dafür keinen besonderen Grund nennen müssen und es nicht etwa Wochen dauern darf bis zu einem Termin.

Dazu müsste ich aber nach Frankfurt

fahren.

Es könnte auch die HR Frankfurt die Akten der HR München zusenden, sodass Sie sie dort einsehen könnten.

Kann ich die anfallenden Fahrtkosten von meiner Firma

verlangen. Wenn ja, wie wäre die Argumentation?

Das wäre allenfalls dann möglich, wenn die HR Frankfurt sich weigerte, Ihnen die Akteneinsicht ausserhalb des Hauses zu ermöglichen.

Zusatzfrage:
Müsste ich einen Bescheid, daß mein Personalberater die Akte
zu seinem nächsten Aufenthalt in München mitbringt und ich
erst dann Einsicht nehmen kann, akzeptieren.

Wenn das in angemessener Frist geschehen wird, dann müssten Sie das akzeptieren.

Wenn nein, wie

wäre meine Argumentation?

Allenfalls könnten Sie sich hinter den Betriebsrat klemmen, aber viel Erfolg verspräche ich mir davon nicht.

Gruss
Walter

Hallo,

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Ausgangssituation:
meine Firma betreibt Personalabteilungen (HR) in München und
Frankfurt. Abhängig von der organisatorischen Zuordnung der
Bereiche ist dann entweder HR München oder HR Frankfurt
zuständig.
Meine Abteilung ist in München, gehört aber organisatorisch zu
einem Bereich in Frankfurt, so dass HR Frankfurt zuständig ist
und die Personalakten führt.

Jetzt die Frage:
Grundsätzlich habe ich ja jederzeit ein Recht auf Einsicht in
meine Personalakte.

Ja

Dazu müsste ich aber nach Frankfurt
fahren.

Nein

Kann ich die anfallenden Fahrtkosten von meiner Firma
verlangen.

Nein

Zusatzfrage:
Müsste ich einen Bescheid, daß mein Personalberater die Akte
zu seinem nächsten Aufenthalt in München mitbringt und ich
erst dann Einsicht nehmen kann, akzeptieren.

Ja

Gruss
Walter

&Tschüß
wolfgang

Hallo,

sorry da muss ich passen, aber ich befürchte Fahrtkosten werden da nicht erstattet.
Später über die Steuererklärung ist das sicher möglich.
Genau weiß ich es nicht.
Viel Glück C.

Sorry, d. übersteigt mein Fachwissen.
Ich kann da nur d. Empfehlung aussprechen, einen FA f. Arb.recht zu konsultieren.

Abhängig von der organisatorischen Zuordnung der

Bereiche ist dann entweder HR München oder HR Frankfurt
zuständig.
Meine Abteilung ist in München, gehört aber organisatorisch zu
einem Bereich in Frankfurt, die Personalakten führt.

Jetzt die Frage:

Einsicht in meine Personalakte. Dazu müsste ich aber nach Frankfurt

fahren. Kann ich die anfallenden Fahrtkosten von meiner Firma
verlangen. Wenn ja, wie wäre die Argumentation?

Zusatzfrage:
Müsste ich einen Bescheid, daß mein Personalberater die Akte
zu seinem nächsten Aufenthalt in München mitbringt und ich
erst dann Einsicht nehmen kann, akzeptieren. Wenn nein, wie
wäre meine Argumentation?

Guten Morgen,

das ist eine interessante Konstellation.

  1. es wird dem AG wohl freistehen, ob er München organisatorisch Frankfurt zuordnet
  2. dadurch dürfen dem AN keine Nachteile entstehen
  3. das Einsichtsrecht besteht grundsätzlich in der Personalabteilung. Nach dem was man sonst liest, trägt der AN seine ihm dadurch entstehenden Kosten (z.B. für einen Bevollmächtigten, für die Kopien) selbst.
  4. Man wird es wohl akzeptieren müssen, wenn der zuständige Mitarbeiter aus Frankfurt anbietet, die Akte nach München mitzubringen. Das muss dann im Einzelfall geprüft werden, ob das wegen der Zeitspanne zumutbar ist. Das hängt dann im Wesentlichen vom Anlass der Einsichtnahme und den möglicherweise je nach Gegenstand einzuhaltenden Fristen ab.
    Lässt sich so pauschal nur schwer beantworten.
  5. Ich bin ein Gegner von mehrfach Personalakten, daher macht es keinen Sinn ein Doppel beim Vorgesetzen in München zu fordern.
  6. Gibt es einen Betriebsrat?

Leider kann ich das nicht genauer beantworten. Da so etwas bei den Arbeitsgerichten als Einzelfall nach der Situation entschieden werden wird.
Alles Gute

Lieber Walter, das mit dem „jederzeit“ stimmt nicht ganz. Sie haben Recht auf Einsicht aber eben nicht zu jeder beliebigen Zeit. Hierzu gibt es auch keine genauen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regeln i.S.v. z.B. „innerhalb von 2 Tagen“.
Hier ist eine Lösung mit Augenmass gefragt, sprich:
Die Kosten für eine Fahrt nach Frankfurt ohne Absprache würden Ihnen mit Recht nicht erstattet werden. Gleichwohl sind solche Kosten grundsätzlich erstattbar.
Ich gehe davon aus, dass man die Akte Ihrem Vorgesetzten oder der HR-Abteilung in München auch zuschicken wird und sie können dort Einsicht nehmen. Dies dürfte nicht mehr als 2-3 Tage dauern.

Gruss
WG

Hallo Walter,
nach meiner Kenntnis ist das nicht geregelt! Habe auch nochmal recherchiert und nichts entsprechendes gefunden. Normalerweise ist so etwas in einer Betriebsvereinbarung zu regeln, hier ist natürlich die Frage, ob es eine solche bei Euch gibt. Das muss der Betriebsrat beantworten.
Wenn es für Sie nicht wirklich eilig ist (warum eilig?) dürfte der Weg, dass der Personalberater sie beim nächsten Besuch in München mitbringt, akzeptabel sein. Es sei denn, der kommt nur sehr, sehr selten.
Ansonsten fällt mir noch der elektronische Weg ein, oder Kopien per interner/externer Post (per Einschreiben).
Sorry, dass ich nichts prickelnderes gefunden habe.
Gruß Brigitte

Vorher informieren ob es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt, bzw. mit dem Personalrat sprechen. Ansonsten Reisekostenrecht. Darin wird geregelt wann Reisekosten bezahlt werden. Wenn diese Fahrt im erheblichen Interesse des Unternehmens liegt, bzw. der Vorgesetzte einen Dienstreisauftrag unterschreibt … Ein Versuch ist es wert.

Nirmalerweise ist das Recht zur Einsichtnahme und die Regelungen in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Generell gilt, dass der AG Dir nicht zur Erstattungen von Reisekosten verplfichtet ist. Auch Kopien gehen zu Deinen Lasten.

http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/Personala…

Aus dem Gebot der Wirtschaftlichkeit wirst Du akzeptieren müssen, das Du ggfs einen Bescheid bekommst, wenn der Personaler das nächste Mal die Akte mitbringt. Ein Recht das zu beschleunigen hast Du nicht.

Gruss
CRM

Guten Tag,

es wäre einfacher, die Akte bzw. einer Kopie davon zu ihrer Abteilung zu versenden.

MfG

G. Rudak

Es wäre nur nicht akzeptabel zu warten, wenn der nächste Besuch in weiter Ferne liegt oder es für die zeitnahere Einsichtnahme einen guten Grund gibt. Wenn Sie den nicht haben, müßten Sie warten. Sollte es einen guten Grund geben, müßte man Ihnen auch gestatten, nach Frankfurt zu fahren.

Hallo und sorry für die verspätete Antwort. Sie haben Einsicht in Ihre Personalakte - im Gesetz steht kein Ort der Einsichtnahme, so dass Sie damit zufrieden sein müssen wenn der Personalberater die Akte mitbringt. Sie müssten ja auch die Fahrt nach Frankfurt planen wenn Sie zur Einsicht dorthin fahren müssten.

Alles Gute