Hallo §-Reiter
)
Ich habe von Februar 1999 bis Juli 2000 mein Referendariat als Grund- und Hauptschullehrer absolviert…
Seit zwei Jahren habe ich einen gut bezahlten Job bei den Eidgenossen… möchte jedoch gerne mal einen Blick in die Prüfungsergebnisse der Lehrproben und des Schulleitergutachtens reinwerfen, aus purem Interesse.
Auf welches Recht (§?) kann ich mich da berufen? Und welche Institution bewahrt diese Prüfungsergebnisse eigentlich auf?
Vielen Dank für eure Mühe.
Liebe Grüsse
Matthias
Landesrecht ?
Hallo Matthias,
Ich habe von Februar 1999 bis Juli 2000 mein Referendariat als
Grund- und Hauptschullehrer absolviert…
Auf welches Recht (§?) kann ich mich da berufen? Und welche
Institution bewahrt diese Prüfungsergebnisse eigentlich auf?
Da die Staatsprüfungen meines Wissens von den Landesministerien abgenommmen werden, sollte das Kultusministeriums des Bundeslandes (der Uni) zuständig sein. Sie werden die Ergebnisse aufbewahren. Da Bildung auch Ländersache, hängt das Recht auf Einsichtnahme vom jeweiligen Landesrecht ab. Also: Wo hast Du das Staatsexamen abgelegt ?
Tschuess Marco.
Hallo Marco,:
Da die Staatsprüfungen meines Wissens von den
Landesministerien abgenommmen werden, sollte das
Kultusministeriums des Bundeslandes (der Uni) zuständig sein.
Sie werden die Ergebnisse aufbewahren. Da Bildung auch
Ländersache, hängt das Recht auf Einsichtnahme vom jeweiligen
Landesrecht ab. Also: Wo hast Du das Staatsexamen abgelegt ?
Das 2. Staatsexamen habe ich in Baden-Württemberg abgelegt… gibt es eigentlich diesbezüglich die Gesetzestexte auch online? Wenn ja, wo?
Grüsse
Matthias