Hallo zusammen,
kann man bei der Grundbucheinsicht sich den Kaufvertrag des aktuellen Eigentümers einsehen? Geht darum, dass wir evtl. eine Wohnung kaufen würden und es natürlich super wäre wenn man an die Info rankommen könnte
Vielen Dank und Grüße
Mikey
Warum wäre das super? Was verspricht man sich davon?
Also, das Grundbuchamt hat keine Kaufverträge.
Die Kaufverträge besitzt der Notar und die Vertragsparteien.
Im Grundbuch stehen die Fakten:
Abteilung I:
die Eigentümerin
Abteilung II:
Rechte und andere Pflichten, z.B. Wege- und Nutzungsrechte
Abteilung III:
Schulden (nominal)
Das ist alles.
Hallo Friedrich,
vielen Dank.
ich kam aufgrund folgender Quelle darauf:
http://www.nachgehakt-online.de/s66.php
„Aus dem Grundbuch (Abteilung I) ist neben Art und Größe des Grundstücks insbesondere ersichtlich, wer gegenwärtig Eigentümer des Grundstücks ist, von wem, wann und auf welche Weise er das Eigentum an dem Grundstück erworben hat und wem das Grundstück früher gehört hat.
Die Grundakte enthält die Urkunden, die den Grundbucheintragungen zugrunde gelegen haben. So ergibt sich aus dem Kaufvertrag z.B. die Höhe des Kaufpreises, den der Erwerber für das Grundstück gezahlt hat.“
Habe mich daher gefragt, ob der Kaufvertrag z.B. als „Urkunde“ im Grundbuch beiliegt.
Nutzen verspreche ich mir einfach dahingehend, da der aktuelle Besitzer der Wohnung diese erst vor einem Jahr erstanden hat und ich mir nun ein Bild machen möchte ob der von ihm nun verlangte Preis in Ordnung geht oder nicht.
Wenn es um den Preis geht und man sicher sein möchte, dass das Angebot auch dem Wert entspricht, sollte man mit etwas Geld bewaffnet zum Gutachterausschuss gehen und den Wert vergleichbarer Objekte einholen.
In München kostet diese Auskunft 30€.
Der beste Weg allerdings ist die Bewertung durch einen neutralen Fachmann. es muss ja nicht gleich ein Gutachten sein, das sehr viele Angaben enthält, die für den Kaufinteressenten nicht wichtig sind.