Einsichtnahme Finanzbehörden in Bankkonten

Hallo,

wie ist diese Gesetzesänderung in der Praxis zu sehen?
Wenn ich meine Konten zum 31.12.04 auflöse, besteht dann noch Anlass zur Sorge?

hallo supermann28,

das „bankgeheimnis“ in d gilt
nur zwischen kontoinhaber
und der bank,d.h. die bank
gibt keine auskünfte an
dritte kunden.

die bank mus jederzeit
informationen an die
behörden geben:
anruf genügt.

mfg

kunde3

die bank mus jederzeit
informationen an die
behörden geben:
anruf genügt.

Was so auch nicht stimmt.

Das Bankgeheimnis ist im § 30 der Abgabenverordnung, also im Steuerrecht geregelt. Danach sind alle Banken zur absoluten Geheimhaltung ihrer Kundendaten verpflichtet. Einzige Ausnahme: Das Finanzamt und wenige andere Behörden, wie zum Beispiel das Sozialamt, können beim Verdacht einer Straftat Auskünfte über die Konten der Kunden verlangen. (i.d.R. schriftlich - nix Anruf)

Also: Laut Gesetz sind also die Kundendaten bei den Banken generell durch das Bankgeheimnis geschützt, außer beim hinreichendem Verdacht auf eine Straftat. (Der findet sich beim Finanzamt allerdings leicht - Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung läßt sich leicht bewerkstelligen).

Wobei ich es bisher eher erlebt habe, dass der Kunde relativ aufgelöst mit einem Schreiben des Finanzamts zu mir kommt und auf einmal ganz dringend Zins- und Dividendenbescheinigungen für die Jahre xxxx - xxxx braucht, da das Finanzamt Ihm gedroht hat, Ihn zu schätzen. (Und der Daumen des Finanzbeamten ist meist ziemlich groß.)

Gruß Ivo