Ich persönlich würde aber zunächst normal anfragen, also ohne gleich mit Paragraphen zu „drohen“. Der Wunsch nach Einsicht in die Helferakte kann leicht als Misstrauen angesehen werden. Ich kenne natürlich nicht die Vorgeschichte, aber falls sich in der Akte Dokumente befinden, die Du nicht sehen sollst, könnten diese theoretisch vor der Einsichtnahme entfernt und danach wieder hineingelegt werden. Bitte nicht falsch verstehen, aber es gibt nichts was es nicht gibt. Ich will natürlich nicht den Teufel an die Wand malen und keinem etwas vorwerfen, das ganze kann auch locker und ohne komplikationen verlaufen.
Sollte das ganze dennoch nicht klappen, empfehle ich dir, dich an den Landeshelfersprecher zu wenden. Dieser hat normalerweiße ein sehr offenes Ohr für Probleme aller Art!
So, nun wünsche ich dir weiterhin viel Freude bei deiner Arbeit im THW und viel Erfolg bei der Einsichtnahme. Wenns noch Fragen gibt, einfach nochmal schreiben!
Hallo,
da kann ich dir leider nicht 100% weiter helfen. Für was willst du da eigentlich rein schauen? Du müsstest doch in etwa wissen was da drin steht (welche Lehrgänge du besucht hast, wie lange du dabei bist, evtl. ermahnungen…). Wenn du den OV wechselt dann gibt deine OV-Leitung die Helferakte an den neuen Ortsverband weiter.
Vielleicht findest du ja hier was du suchst:
leider weiß ich nicht, ob es diesen rechtlichen Anspruch gibt.
Ich vermute dies aber stark, da jegliche Behörde - kann Dir aber nicht sagen, wo dies steht - zur Auskunft hinsichtlich Aktenstand verpflichtet ist. Selbst der Arbeitgeber muss Akteneinsicht gewähren.
Da ich nicht weiß, inwieweit bzw. wie gut Du mit der Führung vor Ort klarkommst, kann ich Dir raten, einfach mal mit der entsprechenden Begründung (anstehender Umzug)dort im Büro aufzutauchen. Und dies zu einem Zeitpunkt, in der dort keine allzu großen Beschäftigungen laufen dürften.
Im Idealfall, solltest Du das Büro zwischenzeitlich nicht verlassen müssen. Da würd ich mich etwas arglos stellen, da es da sicher nichts zu verbergen gäbe.
Kommst Du nicht so gut klar mit der Führung, kann es sein, dass Du entsprechend drohen müsstest. Aber dann kannst Du es auch gleich bleiben lassen. Dann dürfte die Dir dann vorgelegte Akte etwas frisiert sein (…).
Ich selbst hab auch schon einige Male Einsicht genommen. Dies war aber auch kein Problem, da ich mit dem Verwaltungshelfer gut kann und ich kurzfristig eine Bestätigung für einen Kurs brauchte (wäre auch ein Anlass für Dich) und ich dann fragte, ob ich nicht noch nen Blick in die Akte machen könnte, was ich denn sonst noch an Kursen so gemacht habe …
Doch leider finde ich in den Helferrichtlinien und in der Mitwirkungsverordnung keinen Hinweis! Oder habe ich da was überlesen??
Kann mir vielleicht einer den Paragraph nennen??
Denn mein OB meint, das er dazu nicht verpflichtet ist!!
Ich würde da gerne mal reinschauen, von einem Kollegen weiß ich , das seine Helfer Akte viele Fehler enthielt.
Hallo,
das ist eine Frage die ich dir leider nicht genau beantworten kann, allerdings sollte es eigentlich kein Problem sein in deine Helferakte zusehen, weil es ja DEINE persönlichen Dinge sind. Ich würde einfach mal mit dem zuständigen Verwaltungshelfer sprechen.
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein wenig helfen, und wünsche dir weiterhin viel spaß beim THW.
ich bin zwar auch schon lange Jahre dabei, habe mich damit jedoch noch nie
beschäftigen müssen. Ich denke das man das unproblematisch beim OB oder
Verwaltungshelfer anfragen kann. Zur not schau einfach mal ins Helferrechtsgesetzt
wenn es das noch geben sollte. Kann Dir sonst leider keine anderen Infos geben.
Hallo,
ich bin schon lange Jahre Helfer beim THW.
Leider muss ich jetzt aus beruflichen Gründen umziehen
und den
Ortsverband wechseln.
Doch bevor ich wechsel, wollte ich gerne mal meine
Helferakte
einsehen. [Ich habe mal auf einen Lehrgang gehört, das
das
möglich ist!]
Mein Frage:
Gibt es irgendwo einen rechtliche Hinweis auf
Einsichtnahme
der Akte, auf den ich verweisen könnte??
DANKE
Marc
Du dürftest über der unterschrift, die du auf deinem
personalbogen getätigt hast folgendes finden:
„Ich bin damit einverstanden, dass meine
personenbezogenen Daten, soweit sie zur
Aufgabenerfüllung
des THW notwendig sind, verarbeitet werden. Ich habe
das Recht, jederzeit Einsicht in
die Helferakte bzw. in die über mich gespeicherten
personenbezogenen Daten zu nehmen.“
Aber jetzt mal unter uns gefragt: wieso sollte dein ov
dir die einsichtnahme verweigern?
Ich weiß von einem Kollegen, der auch gewechselt ist, das seine Akte erhebliche Fehler aufwies. Seine Akte wurde praktisch überhaupt nicht geführt!
Damit mir das nicht passiert, wollte ich gerne meine Akte einsehen und vielleicht auf Fehler hinweisen.
es ist richtig, daß du deine Helferakte einsehen kannst. Ich hab da § 25 im Kopf … oder war es § 24 ? Auch welches Gesetz es ist, hab ich grad nicht parat, weil sich meine Unterlagen in der UK befinden und ich jetzt grad keine Zeit habe, das Extranet zu durchstöbern.
Allerdings mußt du auch keinen Paragraphen parat haben. Geh zu einfach deinem Verwaltungshelfer. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er dir das verweigert. Falls bei deiner Aufnahme das Stammdatenblatt aus THWdoc verwendet wurde, steht direkt über deiner Unterschrift, daß du jederzeit in deine Akte gucken darfst.
Das einzige „Hindernis“ das man dir in den Weg legen könnte, ist das Verlangen einer schriftlichen Anfrage mit Bitte um einen Termin. Denn du darfst zwar in deine Akte schauen, drin rumblättern und auch Kopien haben, du hast aber kein Recht, das allein zu tun. Es liegt im Ermessen des Verwaltungshelfers, dich zu beaufsichtigen und dafür muß er Zeit haben, deswegen kann er verlangen, daß du einen Termin ausmachst. Das wiederum kannst du auch verlangen, mit einem „ich hab grad keine Zeit“ brauchst du dich nicht abspeisen lassen. Fast jeder kann dich beaufsichtigen, es wird sich also innerhalb von allerhöchsten zwei Wochen jemand finden lassen, so daß du deine Akte anschauen kannst.
Allerdings kann da nix weltbewegendes drin sein, von dem du nichts weißt. Solltest du eine Ermahnung bekommen haben, muß sie dir auch zugestellt worden sein. Ist das länger als zwei Jahre her, muß sie raus. Manchmal wird das natürlich versäumt, und deswegen ist es sicher sinnvoll, selbst mal nachzusehen.
Frag einfach nach.
Grüße
Kerstin
Servus Marc,
im Moment finde ich den entsprechenden passus auch nicht in den THW-Vorschriften (Helfermitwirkungsrichtlienie, usw.). Doch habe ich ein Formblatt zur Helferaufnahme gefunden, das Du vielleicht auch bei Deiner Aufnahme ins THW unterschrieben hast: http://www.thwregensburg.de/Mitglied_werden/Helferst…
Dort ist der Hinweis auf Seite 6 (wie im Datenschutz vorgeschrieben) hilfreich.
Ansonsten darfst Du laut Datenschutzgesetz sowieso Auskunft über die zu Deiner Perso gespeicherten Daten verlangen. (Art, Umfang, …)
Auch könnte die Wiki-Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Personalakte nützlich sein, da wir im THW aber in einem „Dienstverhältniss der besonderen Art“ stehen, sind die erwähnten Vorschriften (BetrVG) nicht 1:1 anwendbar.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben, aber Dein Ortsbeauftragter kennt normalerweise die Vortschriften sowieso und sollte Dir daher einsicht in Deine Akte geben.
Hi Marc,
ich würde dir gerne deine Frage kurz und bündig beantworten, doch das öffentliche Dienstrecht verhindert das:
Will sagen, wenn du mit dem OV-Stab gut gestellt bist, kannste bestimmt mal einen Blick „riskieren“, sei es durch den OBA, den Zugführer oder einen Verwaltungshelfer…
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; ähnlich dem privatwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis bei Müller, Maier, Schulze und Co. - Personalakten sind tabu.
Das öffentliche Dienstrecht gibt da einen gewissen Ermessensspielraum… Kennst du deinen Personalsachbearbeiter und kannste gut mit ihm, dann kriegste die nötigen Infos!
Der ÖffD hat auch seine Vorteile!!! ;o))
Grundsätzlich gewähren die deutschen Datenschutzgesetze jedem Bürger das Recht, Einblick in seine von anderen gespeicherten persönlichen Daten Einsicht zu nehmen.
Dies gilt natürlich auch für das THW.
Diese Einsichtnahme sollte recht unbürokratisch für den Verwaltungshelfer eures OVs möglich sein.