Guten Tag.
Vor einigen Tagen habe ich erfahren, dass Vollstreckungsbehörden (z. B. Gerichtsvollzieher) jederzeit Zugriff auf die Sozialversicherungsdaten eines Schuldners haben. Diese könnten demnach jederzeit feststellen, von welchem Arbeitgeber wie viel Lohn- und Gehalt auf welches Konto fließt und dass darüber somit auch der oder die Gläubiger stets über die aktuellen Verhältnisse eines Schuldners informiert sind. Ich möchte wissen, ob das stimmt, und falls ja, dann möchte ich im Nachgang wissen, inwieweit das mit dem BDSG bzw. dem Bankgeheimnis zu vereinbaren ist? Ich bin für jede zielführende Antwort dankbar.