Hallo!
Ich habe eine Frage. Seit einigen Monaten händigt mir mein Arbeitgeber nur noch die Monatsabrechnung aus. Vorher haben wir auch noch den Stundenzettel in Kopie erhalten (enthalten Ü-Stunden etc. )
Ist das Rechtens?
Denn seit der Zeit kann ich nicht mehr nachvollziehen wie viele Überstunden ich habe und ob das alles richtig ist.
Danke schon mal für die Antworten
Hallo,
dann würde ich doch beim Arbeitgeber mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist. Im übrigen führe ich meine Überstunden immer selber mit. Vielleicht kannst du das ja nachholen und dann den AG entsprechend informieren, dass nach deinem Stand aktuell soundsoviel Überstunden vorhanden seien.
Und in Zukunft halt die Stundenzettel vorm Abgeben kopieren.
Leider weiß ich nicht, welche Rechte diesbezüglich existieren. Hängt sicherlich auch von der vertraglichen Überstundenregelung ab.
VG
Kerstin
Ich führe ja genau Buch über meine Stunden für mich privat. Bei meiner Firma ist elektrische Zeiterfassung. dh. ich gebe keine Stundenzettel ab.
Das Nachfragen beim Chef über meine vorhandenen Überstunden ist recht sinnlos. Ich habe letzt bei mehrmaligen nachhaken nur den Stundenzettel von vor 2 Monaten gezeigt bekommen (an kopieren dürfen, war gar nicht zu denken).
Das kommt mir alles sehr komisch vor. Denn auf dem Stundenzettel waren auch schon einige Zeiten falsch. Es fehlten einige Tage an denen ich gearbeitet habe die dort gar nicht aufgetaucht sind.
Dann würde ich im Zweifel schriftlich deine eigene Aufstellung an die Personalabteilung senden mit einer Frist um die Feststellung evtl. Abweichungen bitten, ansonsten würdest du davon ausgehen, dass dein Stand auch dem Firmenstand entspricht.
Werden ÜStd. denn gewöhnlicherweise bezahlt oder abgefeiert?
Mehr weiß ich leider nicht dazu. Notfalls halt mal einen Rechtsanwalt fragen.
VG
Kerstin
Hallo,
um diese Frage eindeutig beantworten zu können, müsste ich mehr Informationen haben. Grundsätzlich ist es aber so, dass der Mitarbeiter alle Informationen vom Arbeitgeber bekommen muss, die für sein Arbeitsverhältnis relevant sind.
Natürlich gilt das nur insoweit, als der Arbeitnehmer nicht bereits auf anderem Wege informiert ist, oder sich informieren könnte. Dazu ein Beispiel: Wenn es grundsätzlich so ist, dass Sie täglich eine Überstunde machen und die Überstunden regelmäßig ausgezahlt werden, dann ist es Ihnen zuzumuten, dass sie die jeweiligen Überstunden mittels eines Kalenders selbst zusammenrechnen.
Gruß
Edwin
Vielen Dank für die guten Antworten. Ich werde jetzt erstmal der Firma meine Stundenberechnungen zu kommen lassen und sie bitten das sie die mit ihren Unterlagen vergleichen. Vielleicht bringt das ja schon mal was ins „Rollen“.
Die Überstunden sollen „abgebummelt“ werden was aber fast gar nicht möglich ist.