Einsichtsrecht des Arbeitsamts in Bankkonten?

Hallo,

AlgII-Bezieher bekomen doch, wenn z. B. ein Geldgeschenk auf ihrem Konto eintrifft, das vom Arbeits- oder Sozialamt abgezogen. Wie erfahren die das denn? Dürfen die Konten einsehen oder Auszüge von der Bank einfordern?

Grüße
Carsten

Hallo,

Mal anders herum betrachtet:

Vorlage der Kontoauszüge ist Bestandteil des Leistungsantrages.
Zum Antrag auf ALG II wird auch niemand gezwungen.

mfg

nutzlos

Vorlage der Kontoauszüge ist Bestandteil des Leistungsantrages.

Zum Antrag auf ALG II wird auch niemand gezwungen.

Eine Antwort, die dem Namen des Schreibers entspricht. Über andere würde ich mich freuen.

Grüße und Dank im Voraus
Carsten

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Hallo

Abrt korrekt war die Antwoprt schon…

http://www.sozialleistungen.info/news/17.06.2009-alg…

Gruß,
LeoLo

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Wo ist das Problem ?

Wer Leistungen beantragen möchte, sollte auch die entsprechenden Nachweise erbringen.

Es ist doch beiderseitig eine freiwillige Angelegenheit.
Nur das die gewährende Seite halt bestimmte Nachweise verlangen kann.

Wer Leisungen braucht, gibt also freiwillig Einsicht.
( Auch wenn die Antwort nicht schmeckt )

mfg

nutzlos

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Hallo,

AlgII-Bezieher bekomen doch, wenn z. B. ein Geldgeschenk auf
ihrem Konto eintrifft, das vom Arbeits- oder Sozialamt
abgezogen.

Nein, das ist falsch.

Wie erfahren die das denn? Dürfen die Konten
einsehen oder Auszüge von der Bank einfordern?

Dazu wurde ja schon etwas geschrieben

Grüße
Carsten

Greetz, Bommel

Hallo,

So falsch ist das garnicht, aber

Geldgeschenke werden in der Tat als Zugewinn beurteilt werden können.

Würde bei anständiger Meldung den Bedarf mindern.

mfg

nutzlos

Hallo,

So falsch ist das garnicht, aber

Geldgeschenke werden in der Tat als Zugewinn beurteilt werden
können.

Würde bei anständiger Meldung den Bedarf mindern.

Ja ist doch logisch, wenn man Geld hat braucht man keine staatliche Unterstützung. Die Unterstützung ist dazu da, einem das Überleben (zahlen der regulären Fixkosten) sowie Lebensmittel zu ermöglichen. und zwar temporär. solange es nötig ist.
und nicht fortlaufend solange man es gerne haben will.

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Muss wohl so sein, wie Du es sagst.
Mfg

nutzlos

So falsch ist das garnicht,

Doch, es ist völlig falsch!

aber Geldgeschenke werden in der Tat als Zugewinn beurteilt werden
können.

hä? Aber Du meinst wohl das Richtige.

Würde bei anständiger Meldung den Bedarf mindern.

Das ist richtig, und?

WAS will denn ausgesagt sein ?
Bitte ?

Jespannt wie ein Fitzebogen.

Möchtest DU noch AUSFÜHRUNGEN beibringen ?

Dann mache es rasch… ( Und wahre dem Herrgot vor Lüge …)

mfg

nutzlos

Um mal bei der Frage zu bleiben…
Hallo,

AlgII-Bezieher bekomen doch, wenn z. B. ein Geldgeschenk auf
ihrem Konto eintrifft, das vom Arbeits- oder Sozialamt
abgezogen.

Nein, denn dazu müsste es der ARGE bekannt sein. Im Nachhinein wird es sicher gegen gerechnet, wenn es bekannt wird.

Wie erfahren die das denn? Dürfen die Konten
einsehen oder Auszüge von der Bank einfordern?

Ja, dies dürfen sie. Bei jedem Antrag! Die Konteneinsicht haben sie aber nicht!!!
Jedoch ist auch der „Datenschutz“ ausschlaggebend, denn geschwärzt darf es auch werden, was die ARGE nix angeht.:wink:

Und mal an alle Moralapostel dieses Forums:
„Die Würde eines Menschen ist unantastbar!“(Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz)

Was ist somit das SGB2?

Wie würdelos und unmenschlich mit dem Menschen umgegangen wird, der PER GESETZ (!), ALG2 beantragt, verstößt schon gegen das Grundgesetzt!

VG René

Halloo

Bitte ?

Jespannt wie ein Fitzebogen.

Was ist ein Fitzebogen?

Möchtest DU noch AUSFÜHRUNGEN beibringen ?

Dann mache es rasch… ( Und wahre dem Herrgot vor Lüge …)

Diese Aussage

AlgII-Bezieher bekomen doch, wenn z. B. ein
Geldgeschenk auf ihrem Konto eintrifft, das vom
Arbeits- oder Sozialamt abgezogen.

ist falsch. Dabei bleibe ich auch. Wovon soll das Geldgeschenk denn abgezogen werden?

Hallo,

sofern das Geldgeschenk zweckbestimmt (z.B. Gebühren für eine Fortbildung) und als solches auf dem Kontoauszug gekennzeichnet ist, wird es nicht angerechnet - anderenfalls alles, was über €50 im Jahr hinausgeht, aber durchaus.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

Gruß

=^…^=

Von der monatlichen Leistung ?

Stell mal vor, es gibt 50 Euros als Geschenk…einmalig im Jahr.

Denke mal weiter…

Jeden Monat 50 € wäre Sozialbetrug.

Und DEM stehen die ALG II - Empfänger, die Rentner und die Aufstocker gegenüber ?

Der Eine bekommt, obwohl er nicht verdient…auf die andere Gruppe wird allgemein geschimpft.

Bleiben wir doch einfach mal beim Sozialbetrug.

Denn Steuerhinterziehung wäre u.a. gleichermaßen zu behandeln.

Wer macht dann schon mit bei Lohndumping und Schwarzarbeit ?

Soll noch tief Luft geholt werden, oder reicht es mit zweckdienlichen Argumenten aus ?

mfg

nutzlos

Schöner Titel, um dann doch…
… nur wieder parteichinesischen Dünnsinn zu verbreiten.

Wie würdelos und unmenschlich mit dem Menschen umgegangen
wird, der PER GESETZ (!), ALG2 beantragt, verstößt schon gegen
das Grundgesetzt!

Da ist mal wieder jemand schlauer als das oberste deutsche Gericht:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

Ich wette, jetzt kommt der Einwand, dass das BVerfG auch nur verlängerter Arm des Unrechtsstaates o.ä. sei.

Gruß

S.J.

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Dann hoffe ich für Dich, dass Du nie in Berührung mit ALG2 kommst.

Einige Kunden von mir, die ALG2 beziehen, denken darüber anders und was die so alles erlebten…*kopfschüttel*

VG René
(parteichinesischen Dünnsinnverbreiterer)

Dann hoffe ich für Dich, dass Du nie in Berührung mit ALG2
kommst.

Das hoffe ich für keinen. Aber die Leistungen des Sozialstaates deswegen pauschal als würdelos, unmenschlich und Grundgesetz widrig zu bezeichnen, halte ich für abwegig.

Einige Kunden von mir, die ALG2 beziehen, denken darüber
anders und was die so alles erlebten…*kopfschüttel*

Ja. Jeder erlebt so einiges und jeder fühlt sich im Einzelfall subjektiv betrachtet ungerecht behandelt. Deswegen ist das ganze System ungerecht, würdelos, unmenschlich und Grundgesetz widrig?

Komische Logik.

Gruß

S.J.

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Hallo

Der ALG2- Bezieher ist verpflichtet, leistungsrelevante Einkommenszuflüsse umgehend zu melden. Das Jobcenter kann bei Erst-und Weiterbewilligungsanträgen (d.h. in der Regel : alle 6 Monate) Einsicht in alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangen. Für bestimmte konkrete Zwecke oder bei begründetem Verdacht können auch darüber hinausgehend Kontoauszüge eingesehen werden. Alle Beträge müssen auf den Kontoauszügen lesbar sein, und bei den Verwendungszwecken dürfen lediglich bestimmte, intime Verwendungszwecke von Abbuchungen geschwärzt werden. - Ansonsten schau auch mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2111.0

LG

Hallo,

was mich damals schon stutzig machte ist, dass Geldgeschenke für religiöse Feste u.ä. bis 3000 € frei sind.

Dass ist mE ein Verstoß gegen das GG, da man durch Religion nicht benachteiligt werden darf.

Gehört man keiner Religion an, die „Geldgeschenkfeste“ zelebriert ist man nicht gleichbehandelt. Daher müsste der Freibetrag auch für Geburtstage gelten oder andere Anlässe.

Das müsste aber gerichtlich durchgeboxt werden, was natürlich ein Hemminis ist.