Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Ich glaube dass das auch nicht möglich ist, da das Unternehmen sicherlich nicht preisgeben wird, was er mit der Übernahmefirma ausgehandelt hat.
mit Arbeitnehmerüberlassungverträgen kenne ich mich nicht aus - Sorry.
Aber der Betriebsrat hat nach dem BetrVG kein Recht zur Einsichtnahme in Arbeitsverträge.
Nach meinem Ermessen gilt dies auch für Arbeitnehmerüberlassungverträge.
Der §80 BetrVG (Allgemeine Aufgaben) und § 87 BetrVG zieht immer.
Sagt ihr wollt eine Kopie davon haben, um die Einahltung der gesetzlichen Reglungen überprüfen zu können - Frist 1. Woche. Falls Ihr keine Kopie bekommt, bietet ihr an nur Einsicht zu nehmen, das bedeutet für euch , dass ihr euch Notitzen anfertigt. Das muss aber nehrere Stunden dauern, damit ihr das nächste mal dann sofort eure Kopie bekommt. (Bietet gff. als Verhandlungsmasse an, den Stundesatz zu schwärzen, den braucht ihr sowieso nicht)
… übrigens habe ich einen befreundeten BR bei Randstad, falls ihr noch detailierte Anfragen habt.
Da kann ich dir leider nicht weierhelfen, denn mit Leiharbeit kenne ich mich nicht gut genug aus. Hab auch momentan leider nicht genügend Zeit zu recherchieren! Sorry!
ja, ich würde das befürworten. Abzuleiten wäre das aus § 80 BetrVG, nachdem der BR die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen etc. zu überwachen hat. Es kann sein, dass der Arbeitgeber sagt, die Einsichtnahme in die Verträge gehe zu weit. Ich würde argumentieren, dass der BR sehen muss, ob aus den Verträgen der korrekte Lohn hervorgeht (das ist ja nicht nur der Mindestlohn, der BR des Verleihers ist für die korrekte Eingruppierung zuständig, muss also Aufgaben mit Tarifgruppe vergleichen), ob der Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen des Entleihers gewährleistet ist, usw. Zumindest müsste der Arbeitgeber dem Betriebsrat dann nachweisen, durch welche vertraglichen Maßnahmen die Einhaltung der Bestimmungen und Euer Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung anders gewährleistet sein soll.
Das muss man sich dann ganz genau anschauen. Ich empfehle für jede und jeden - und schon allemal für BR-Mitglieder eine Mitgliedschaft in der IG Metall (www.igmetall.dewww.gleicharbeit-gleicherlohn.de), da wird man kompetent unterstützt und hat, auch als BR, im Zweifel Rechtsberatung und Rechtsschutz.
Hallo,
meine verspätete Antwort liegt in der Begründung einer Krankheit!
Das ist ein heikles und sehr spezielles Thema, zudem eigentlich ein Fachanwalt zu Rate gezogen werden sollte. Das kann ja über eine Gewerkschaft orgarnisiert werden.
MfG
Bartpflanze
Arbeitnehmerüberlassungvertrag einsehen oder diesen
einfordern?
Die Frage zielt ab auf die Einsichtnahme in die Verträge des
Betriebsrats in die Verträge zwischen Entleiher und Verleiher.
Gibt es ein Recht mit dieser Grundlage einen Leihvertrags
einzusehen? Wenn ja - wo ist das beschrieben - gesetzlich
verankert?