Einsichtsrecht Jugendamt

Hallo,

mein Anliegen ist vielleicht etwas kurios, aber gehen wir mal davon aus, man ist ein Mensch, der lieber zu weit denkt.

Man stelle sich mal vor, Frau A hat einen Betreuer. Frau A lernt jetzt Herrn B kennen, der eine adoptierte Tochter hat, für welche er auch das Sorgerecht hat.
Die Tochter ist in guter Obhut, fühlt sich wohl usw. und trotzdem schaut das Jugendamt – aus welchen Gründen auch immer – ab und zu bei dem Mädel und seinem Papa vorbei und macht sich seine eigenen Eindrücke.

Nun möchte Frau A, welche wie erwähnt einen Betreuer hat, zu Herrn B ziehen. Die Betreuung umfasst fast alles, bis auf Postangelegenheiten. Frau A verfügt auch selbst über ihr eigenes Geld. Frau A bezieht Rente aus psychologischen Gründen usw.
Das Jugendamt wird Frau A nun eines Tages auch mal kennenlernen.

Frage:
Hat das Jugendamt das Recht, sich beim Amtsgericht oder beim Betreuer irgendwelche Auskünfte (gesundheitlicher Art) einzuholen, evtl. sogar hinter dem Rücken von Frau A?

Vielen lieben Dank im Voraus
Dagmar

Frage:
Hat das Jugendamt das Recht, sich beim Amtsgericht oder beim
Betreuer irgendwelche Auskünfte (gesundheitlicher Art)
einzuholen, evtl. sogar hinter dem Rücken von Frau A?

Vielen lieben Dank im Voraus
Dagmar

Hallo,
das JA kann sich keine Auskünfte gesundheitlicher Art hinter dem Rücken von Frau A holen, solange das JA keine Kindeswohlgefährdung durch Frau A befürchtet.

grüße
dragonkidd