Hallo,
mein Anliegen ist vielleicht etwas kurios, aber gehen wir mal davon aus, man ist ein Mensch, der lieber zu weit denkt.
Man stelle sich mal vor, Frau A hat einen Betreuer. Frau A lernt jetzt Herrn B kennen, der eine adoptierte Tochter hat, für welche er auch das Sorgerecht hat.
Die Tochter ist in guter Obhut, fühlt sich wohl usw. und trotzdem schaut das Jugendamt – aus welchen Gründen auch immer – ab und zu bei dem Mädel und seinem Papa vorbei und macht sich seine eigenen Eindrücke.
Nun möchte Frau A, welche wie erwähnt einen Betreuer hat, zu Herrn B ziehen. Die Betreuung umfasst fast alles, bis auf Postangelegenheiten. Frau A verfügt auch selbst über ihr eigenes Geld. Frau A bezieht Rente aus psychologischen Gründen usw.
Das Jugendamt wird Frau A nun eines Tages auch mal kennenlernen.
Frage:
Hat das Jugendamt das Recht, sich beim Amtsgericht oder beim Betreuer irgendwelche Auskünfte (gesundheitlicher Art) einzuholen, evtl. sogar hinter dem Rücken von Frau A?
Vielen lieben Dank im Voraus
Dagmar