Hallo Experten,
kann mir bitte jemand die folgenden 2 Fragen nachvollziehbar beantworten:
1.Sollte ich für eine geplante Photovoltaikanlage einen Einspeisevergütungsvertrag mit dem bisherigen Energieversorger getroffen haben, bin ich dann auch - was meinen eigenen Strombezug anbelangt - für den Gesamtzeitraum an diesen Energieversorger gebunden, oder sind das zwei völlig voneinander getrennt zu betrachtende Dinge?
- Was geschieht, wenn während der Vertragslaufzeit der bisherige Energieversorger vom Markt verschwindet?
Danke herzlich für „harte Fakten“
mit freundlichen Grüßen
Joh.