Einspeisevergütung bei Anbieterwechsel

Hallo Experten,
kann mir bitte jemand die folgenden 2 Fragen nachvollziehbar beantworten:

1.Sollte ich für eine geplante Photovoltaikanlage einen Einspeisevergütungsvertrag mit dem bisherigen Energieversorger getroffen haben, bin ich dann auch - was meinen eigenen Strombezug anbelangt - für den Gesamtzeitraum an diesen Energieversorger gebunden, oder sind das zwei völlig voneinander getrennt zu betrachtende Dinge?

  1. Was geschieht, wenn während der Vertragslaufzeit der bisherige Energieversorger vom Markt verschwindet?

Danke herzlich für „harte Fakten“

mit freundlichen Grüßen
Joh.

Hallo,
die Einspeisevergütung wird mittels Vertrag mit dem ortsüblichen Energieversorger durch das EEG geregelt. Der ortsübliche Energieversorger ist einer der großen auf dem Markt (RWE, eon, EnbW, Vattenfall…) oder die jeweiligen Stadt-/Gemeindewerke. Dies setzt nicht voraus, dass man den Strom von ihm bezieht. Der Vertrag erlischt daher auch bei einem Anbieterwechsel nicht (es sei denn, man hat „zufällig“ eine entsprechende Passage ins Kleingedruckte eingebaut).