Einsprch Nebenkostenabrechnung

Hallo.

Frau K hat die Nebenkostenabrechnung im November 2009 bekommen hat, für das Jahr 2008.
Sie ist sofort in Einspruch gegangen da sie der Meinung war das da was nicht Stimmt.
Im März 2010 hat sie eine Antwort bekommen auf ihren Wiederspruch und jetzt muss Sie weniger zurückzahlen.
Ist das Rechtens bzw. muss sie überhaupt noch die Nebenkostennachzahlung bezahlen oder hätte die Hausverwaltung bis zum 31.12.2009 antworten müssen weil der Abrechnungszeitraum ja für das Jahr 2008 war.
Wie lange hat die Hausverwaltung Zeit um auf diesen Einspruch zu antworten?
Kann jemand Frau K helfen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Hallo,
wenn die Abrechnung nun stimmt, muss sie bezahlt werden, da die Ursprungsabrechnung fristgerecht war.
hth

Hallo,

sehr mutig, eine solche sehr pauschale Äusserung. Woran machst du das fest?

Denn im UP wird m.e. viel zu wenig über den Beispielfall geäußert, um das zu behaupten. Wohlgemerkt, es kann durchaus stimmen, muss es aber nicht.

Schön erklärt, meine ich, ist das Thema hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_a…

Gruß
Nita

Hallo,

das schöne an Beispielen ist, das man gerade da sauber darauf anworten kann. Fakten die nicht vorliegen, brauchen auch nicht erklärt werden.

hth