Hallo ich hoffe das geht nicht gegen die Richtlinien.
Gegen einen Zangsvollstreckungsbescheid wurde zu spät Wider- / einspruch erhoben. nun fordert das Amtsgericht die Rücknahme dessen oder es kommt zur unzulässigen Verwerfung. Ist dies mit Kosten verbunden? Kann man noch anderweitig was tun?
wenn die Widerspruchs- und Einspruchsfrist schuldlos versäumt wurde, hätte man noch einen Wiedereinsetzungsantrag binnen 2 Wochen nach Ende des Hindernisses stellen können - doch wird auch das vermutlich auch schon vorbei sein.
Rücknahme eines unzulässigen Einspruchs ist billiger als die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Einspruchs.
Ob das alles so ist, kann nur ein Anwalt beantworten, der schon längst statt Internet-Foren hätte aufgesucht werden sollen.