Einspruch

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, dass Sie mir ohne großen Stress weiterhelfen können.

Situation ist Folgende:

X hat einen Vorauszahlungsbescheid bekommen. Gegen diesen legt er fristgerecht EInspruch ein und verlangt das zusätzliche zu Grunde legen von Verlusten aus V+V bei der Berechnung. Das Finanzamt äußert sich bislang dazu nicht. Nach einigen Monaten erlässt das Amt den Steuerbescheid. Auch dagegen erhebt X Einspruch und legt schlüssig und berechtigt dar, dass wegen der Verluste die Steuerschuld niedriger auszufallen hat als vom Amt veranlagt. Dazu ergeben die 3 Fragen:
-Darf das Finanzamt nun den ersten Einpruch gegen den Vorauszahlungsbescheid durch Entscheidung gem. 367 AO als unzulässig verwerfen, obwohl zwischenzeitlich der Jahressteuerbescheid ergangen ist?
-Würde diese Einspruchsentscheidung in vorliegendem Fall nichtig?
-Ist es denn überhaupt zulässig einen weiteren Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen obwohl die Entscheidung über ersteren noch aussteht.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen ohne selbst zur AO zu greifen. Rechtliche Grundlagen wären natürlich super, aber ich freue mich auch schon über eine fachmännische Beurteilung aus dem Bauch heraus.

Einen schönen Tag wünscht

Fernfieber

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich lediglich als Experte für Einsprüche in Bußgeldverfahren bin und nicht in Angelegenheiten des Finanzamtes. Aus diesem Grund kann ich zu dieser Rechtsmaterie nur sehr begrenzte Aussagen treffen.

Dazu müssten Sie bitte einen entsprechenden Experten anschreiben.

MfG
Saxony88