Eine Bekannte ist außerhalb geschlossener Ortschaft bei 50 mit 115 geblitzt worden. Im Bußgeldbescheid wurde Ihr Vorsatz unterstellt und das Bußgeld verdoppelt. Ihr wurde gesagt das jeder Einspruch vor Gericht endet und das eventuell wietere Kosten verursacht. Wie sind Ihre chancen wenn Sie Einspruch einlegt?
Vielen Dank im vorraus
Hugo
Hallo,
richtig ist, das bei einer Überschreitung ab 50 km/h zu schnell, einen Vorsatz unterstellt werden kann, das hat die Rechtsprechung bestätigt.
Man geht davon aus, das man eine solche erhebliche Überschreitung mitbekommt.
Legt man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, prüft diesen die Bußgeldstelle, gibt Sie den Einspruch nicht statt, gibt Sie die Sache an das zuständige Amtsgericht ab, hier wird eine mündliche Verhandlung angesetzt, zusätzliche Kosten bei Verurteilung 47 EUR, zzgl evtl Zeugengelder.
Die Erfolgsaussichten sind gering.