Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
ein Nachbar hat angekündigt, bei einer bevorstehenden Bauverhandlung einen Einspruch zu erheben. Sein Vorhaben hat aber nichts mit dem zu bauenden Haus zu tun, da wurden im Einreichplan alle Vorschriften eingehalten. Er ist „nur“ nicht damit einverstanden, dass der Bauwerber eine kleine Fläche (nicht mal 10m²) des Baugrundes an die Gemeinde abtreten soll (das ist im Bebauungsplan so vorgesehen, damit eine größere Straßenbreite erreicht werden kann). Durch dieAbtretung befürchtet er nun, dass er auch etwas abtreten muss.
Die eigentliche Frage: kann er damit etwas erreichen und den Bauwerber evtl. vorübergehend zum Baustopp zwingen? Wenn die Abtretung nicht gemacht würde, lässt die Gemeinde nicht bauen. Also Zwickmühle…
Grüße, Malotru
Hi,
Baurecht ist Landesrecht, daher nicht ohne weiteres zu beantworten. In BW kenne ich einen Fall in dem ein Einspruch eines Nachbar nicht berücksichtigt wurde, da kein fachlich/baurechtlicher Grund angegeben wurde. von daher dürfte das relativ schnell erledigt sein. Der Bauherr kann aber gerne auch mal bei der Gemeinde/Baurechtsamt vorsprechen und mit denen sprechen.
Grüße
Hallo
Wie schon gesagt: Landesrecht. Aber so ungefähr ist das überall gleich: Der Nachbar hat nur dann Aussicht auf Berücksichtigung eines Einspruchs in einem Baugenehmigungsverfahren, wenn seine eigenen geschützten Interessen berührt werden. Das werden sie im geschilderten Fall aber nicht. Das wird man ihm amtlicherseits - nicht von der Gemeinde, sondern von der unteren Bauafsichtsbehörde, die das zu Unrecht versagte gemeindliche Einvernehmen ersetzen kann - mit einer Kopie der Baugenehmigung auch mitteilen. Wenn er gegen die Erteilung der Baugenehmigung Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Genehmigungsbehörde erheben will, wird man die Klage dort wohl als offensichtlich unbegründet einstufen. So lange könnte es schon zu einer Verzögerung kommen, aber auch dagegen gibt es Rechtsmittel. Und außerdem droht dem Querulanten dann eine Schadenersatzforderung.
Gruß
smalbop