wenn man von mehreren Polizisten bei einer Ordnungswidrigkeit
auf ein Bußgeld hingewiesen wird, was letztlich aber nach
Bußgeldbescheid viel höher ausfällt.
§ 11 OWiG
(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht,
etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder
die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so
handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht
vermeiden konnte.
Und was hat das mit einem höher als erwartetem Bussgeld zu tun? Der Täter weiss genau, das er etwas verbotenes tut. Erst anschliessend(!) wird ihm ein Bussgeld in Aussicht gestellt, das später höher ausfällt.
Wenn der Polizist gesagt hätte, dass die Handlung keine
Ordnungswidrigkeit oder eine andere Ordnungswidrigkeit wäre,
dann hätte einem bei Begehung der Handlung die Einsicht
gefehlt, etwas unerlaubtes zu tun und man hätte diesen Irrtum
auch nicht vermeiden können, weil man sich wohl auf die
Auskunft eines Polizisten verlassen kann.
Welche Tat soll so ablaufen? Dem Streifenwagen an der Ampel an die Scheibe klopfen und fragen, was würde es kosten, wenn ich jetzt bei Rot gehe? Und auf die Antwort 50 Mark die Tat begehen und später auf fehlende Einsicht pochen, wenn es 100 werden?
meine Anmerkung dazu:
Bei der Begehung einer bestrafbaren Handlung muss der Täter
eine Rechtssicherheit über die zu erwartende Strafe haben.
Das sehe ich nicht so. Gewiss sollte bekannt sein, und auch vermittelt werden, was verboten ist, und wie schwer die Straftat wiegt. Da es aber nie eine Pauschalstrafe gibt, sondern immer den Umständen entsprechend gerichtet wird, halte ich deine Idee für unbrauchbar. Immerhin weiss er ja schon (oder kann es nachlesen wenn es ihn interessiert) das eine bestimmt Straftat von X bis Y bestraft wird.
Handelt er in der ihm von einem Polizisten vermittelten
Rechtssicherheit, dass die Handlung nur mit 30 Euro bestraft
werden kann, dann kann er m.E.n. auch nicht höher bestraft
werden.
Ich bin der Meining, du bewertest die Aussage eine Polizisten viel zu hoch. Es gibt Gesetze und Regelungen, die klar sagen, welche Bussgelder und Strafen zu erwarten sind. Wer so berechnend eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht, weil ihm der Spass XX Euro, aber nicht YY Euro wert ist, soll sich gefälligst selbst informieren.
Gruß, DW.