Einspruch bei neuem Partner/Mitbewohner (gemeinsames Kind)

A und B haben ein gemeinsames Kind. Sie haben gemeinsames Sorgerecht und sind nicht verheiratet. A und B trennen sich, im Sinne des Kindeswohls wird der Lebensmittelpunkt bei einem Partner sein, hier B. Das Kind soll/darf aber auch phasenweise/abgesprochen bei A wohnen.
Weil A eine große Wohnung hat, möchte er ein Zimmer davon untervermieten, weil er den schönen Haushalt und das Objekt nicht aufgeben möchte. Darf A dies tun - das Kindeswohl vorausgesetzt - oder kann B hier widersprechen oder über das Amt erwirken, dass bei niemand anderes wohnen kann?

Was wäre zudem, wenn A einen neuen Partner hat?

(Dies ist eine fiktive Frage. Wäre A real würde er es ganz schön traurig finden, was im Leben so passiert. A kann es aber nicht ändern.)

Die Wohnsituation von A hat B nicht zu bestimmen. Bzgl. des Aufenthalts des Kindes wird, wenn eine einvernehmliche Absprache nicht möglich ist, schlussendlich dann ein Gericht entscheiden.

Gruß

TET