ich habe vor einem abgesengtem Bordstein gepartkt, was lt Gesetzgebung verboten ist, so weit so gut. ABER es ist erkennbar, dass dieser abgesenkte Bordstein früher zu einem Zebrastreifen gehört und dieser nicht mehr existiert. In meiner Naivität habe ich nun geglaubt, dass somit die Regelung augehoben ist. Nun habe ich Einspruch erhoben, was mich an der erhaltenden Antwort nervt ist, dass diese Art von Bordsteinen speziell für Rollstuhlfahrer o.a. eingereichtet sind. Das ist auch gut so. NUR 20M nach links und 20M nach rechts ist jeweils ein abgesenkter Bordstein. Nun möchte ich gerne wissen, ob es eine gesetzliche Regelung in welchen Abständen sich ein abgesetzter Bordstein befinden muss???
Denn nach einem Telefonat mit einen netten jungen Mann von der Stadtkasse, gibt es auch Straßen ohne a. Bordst., dass würde aber der gesetzlichen Regelung widersprechen.
Danke im Voraus für eure Hilfe (erscheint wohl ein bischen Korrintenmäßig aber …)
Du standest vor einem der vielen abgesenkten Bodsteine dieser Straße. Die Tatsache, daß da früher mal ein FußgÜWeg war, der NICHT mehr ist, ist kein Automatismus, daß dann diese Regelung aufgehoben ist.
(Knolle kostet nur 10 €, aber mir ums Prinzip )
Prinzip = Die Kommunen haben kein Geld und warten auf Dich ) Außerdem wird keine Kommune dann nach Auflösung des FÜW den Gehweg umbauen und anheben. Bei uns hat man nicht mal das Geld, unsere Ampelschaltungen für die Busse zu reparieren, wir müsen an einer Ampel bis auf nächstes Jahr warten !!
Auch wenn Du zu Recht sauer bist, und drei Absenkunegn da, aber die warten nur auf solche kleinen Gelegenheiten zuzuschlagen. Verscuhe höchstens noch mal einen Einspruch, daß da ein FÜW war und andere Absenkungen noch zur Parkzeit frei waren.
Auch wenn Du zu Recht sauer bist, und drei Absenkunegn da,
aber die warten nur auf solche kleinen Gelegenheiten
zuzuschlagen. Verscuhe höchstens noch mal einen Einspruch, daß
da ein FÜW war und andere Absenkungen noch zur Parkzeit frei
waren.
Wie soll der Verkehrsdiener bei 3 zugeparkten Absenkungen feststellen, wer der Letzte war. Da grundsätzlich böse zu sein, kann ja sogar ich nachvollziehen.
Welches denn?
Ich habe Recht, die anderen nicht? *scnr
Also - du sagst, da war mal ein Fußgängerüberweg - meinst du, weil da jetzt keiner mehr ist (als welchem Grund auch immer) gehen dort keine Personen mehr über die Straße?
Außerdem: sind die von dir genannten anderen Absenkungen für Fußgänger oder nur Einfahrten??
Tatsache ist, du hast falsch geparkt und bist erwischt worden. ME solltest du zahlen, wenn du das nicht tust, musst du damit rechnen, dass ein Bußgeldbescheid, mit Gebühren und Auslagen, gegen dich erlassen wird.
Was Dennis schreibt, dass die Gemeinden Fallen bauen würden, um ihr Stadtsäckel zu sanieren, ist völliger Blödsinn - ein Vorurteil, das einfach nicht aus der Welt zu schaffen ist.
Was Dennis schreibt, dass die Gemeinden Fallen bauen würden,
um ihr Stadtsäckel zu sanieren, ist völliger Blödsinn - ein
Vorurteil, das einfach nicht aus der Welt zu schaffen ist.
Haste Falsch verstanden. Ich meinte, daß die Ruhig nach dem entfernen des FÜW den Randstein wieder hochziehen hätten können, aber mangels Kasse alles Randsteinbaulich lassen wie es ist, nur die weiße Farbe und die Schilder nebst Beleuchtung des FÜW weg.
Guck mal, wo Heißklebemarkierung entfernt wurde: Aufgekratzter Asphalt. Das sieht man noch Jahre danach und irritiert, sie wie in der Mönchhofstraße in Heidelberg: 3 !!! verschiedene Markeriungsversuche für Radweg, 30ZONE und RevorLi. Und zu guter Letzt: Weiße Farbe für die neueste Version Nummer 4 !