Einspruch einlegen gegen Grunderwerbsteuerbescheid

Ich habe gelesen:
Hausbesitzer, die keine Eigenheimzulage mehr erhalten, sollten gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen. Dabei empfehle es sich für sie, Bezug zu nehmen auf ein beim Bundesfinanzhof (BFH) in München anhängiges Verfahren (Az. II R 4/09).
Ist das jetzt noch immer so?

Das Musterverfahren ist leider negativ entschieden worden: BFH, Beschluss vom 22. 6. 2010 - II R 4/ 09.
Von daher wäre ein Einspruch aus diesem Grunde nicht mehr sinnvoll.
Gruß, Carsten