Einspruch einlegen gegen Grunderwerbsteuerbescheid

Ich habe gelesen:
Hausbesitzer, die keine Eigenheimzulage mehr erhalten, sollten gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen. Dabei empfehle es sich für sie, Bezug zu nehmen auf ein beim Bundesfinanzhof (BFH) in München anhängiges Verfahren (Az. II R 4/09).
Ist das jetzt noch immer so?

Was hat die Eigenheimzulage mit der Grunderwerbsteuer zu tun ?

Diesen Tip habe ich noch nie gehört.

Vergiss es. Das Verfahren beim BFH ist am 22.06.2010 entschieden worden.

Der Leitsatz des Urteils lautet: § 11 Abs. 1 GrEStG verstößt weder für sich noch im Zusammenhang mit der Abschaffung der Eigenheimzulage gegen die Vorgaben der Verfassung.