Einspruch einlegen

Wenn man eine 8 Wochen Urlaubsreise macht und in dieser Zeit ein nerviger Briefeschreiber (Internetabzocke) dies ausnutzt, und einen Mahnbescheid oder so - wahr früher ein Zahlungsbefehl - schickt.

Wie kann ein Verwandter rechtzeitig dagegen Einspruch einlegen ?

Was müsste der Verwandte als Schriftstück haben ?bt es dafür Vorlagen ?

Gruss Axel R

In der Annahme, dass es um deutsches Recht geht: Eigentlich müsste ein Formular beiliegen, in dem man ein Kreuzchen machen und damit widersprechen kann. Ansonsten schreibt man eben einen Brief, indem man den Mahnbescheid genau bezeichnet (z.B. Antragsteller, Datum, Forderung…) und seinen Widerspruch erklärt. Das Ganze schickt man an das Mahngericht.

Es gibt keine feste Frist für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid. Der Widerspruch ist möglich, bis der Vollstreckungsbescheid verfügt wird (frühestens nach zwei Wochen). Das kann sich vorliegend überschneiden. In diesem Fall müsste Einspruch eingelegt und ggf. die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden. Das sollte man aber lieber einem Anwalt überlassen, wobei hierfür dann wirklich eine Frist gilt, nämlich von zwei Wochen.

PS
Wenn man Widerspruch einlegt und nicht weiß, dass der Vollstreckungsbescheid schon verfügt war, wird der Widerspruch als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt. Trotzdem sollte man dann einen Anwalt aufsuchen.