Kennt sich jemand mit Einsprüchen bei Stuererklärungen aus??
Der Einspruch zur Einkommensteuererklärung 2006 wurde 1 Woche zu spät eingereicht. Das Finanzamt gibt dem Einspruch statt und bietet die Überarbeitung des Steuerbescheides zu Gunsten des Steuerzahlers an. AUf die Annahme des Angebotes durch den Steuerzahler kommt ein zweites Schreiben. Dem Einspruch wurde versehentlich stattgegeben. Die 2. Prüfung ergibt: Nicht fristgerecht eingereicht.
Wäre das so rechtens? Wie könnte man einen verspäteten Einspruch rechtfertigen, wenn man nicht nachweislich krank oder im Urlaub war?