Einspruch! Experte gesucht

Hallo
ich bin Beamtin A7 und bin seit Februar2001 mit einer
> Wochenarbeitszeit von 8 St.wöchentlich wieder im Dienst.
> Mein Mann ist Angestellter und vollberuflich.Wir haben4 Kinder.
> Seit Jahren haben unsere Personalstelle Schwierigkeiten beim
> Festlegen unseres Familienzuschlags.Wir haben immer mit
> offenen Karten gespielt und jede Anfrage seitens der Personal-
> stellen ehrlich beantwortet. Bei Versenden der Vergleichsmitteilungen
> zwischen den Personalstellen ist vor ca.
> 4 Jahren aufgefallen, das mein Mann zwar dem öffentlichen Dienst
> gleichgestellt war aber eben nicht als öffentlicher Dienst gilt.
> Wir mussten einen nicht wesentlichen Betrag zurückzahlen.Dies
> war unserer Meinung nach nicht unser Fehler sondern ein
> Bearbeitungsfehler der Personalstelle.
> Heute habe ich wieder Post bekommen indem ich wieder Bezüge
> in falscher Höhe von 4000,- DM (der volle FamZ der Stufe 1 und 2
> wurde gezahlt, obwohl ich nur 8 Std. wöchentlich arbeite)gezahlt
> bekommen habe.
> Ich erhalte gem.§28 Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit
> mich zu äußern.Es gibt doch die Möglichkeit den Wegfall der
> Bereicherung zu erwirken. Wer kann mir Tipps geben. Wir sind
> finanziell nicht einfach so in der Lage dieses zurück zu fordern.
>
1000000 Dank

hallo,

lies dir mal folgenden link durch, ob der zutrifft: http://rwag.jura.uni-sb.de/bgb/Skripte/%C3%B6-recht/…

wenn deine besoldungsstelle trotzdem die rückzahlung verlangt, würde ich auf jeden fall ratenzahlung beantragen. das geld ist ausgegeben, und woher sollst du auf die schnelle 4000 dm hernehmen? schlimmstenfalls sollten sie mal versuchen, diese 4000 dm zwangsweise von dir beizutreiben. ich glaube, da kämen pro monat 0 dm zusammen, auch wenn man deinen mann als unterhaltsberechtigte person ausklammert (s. http://www.neue-armut.de/index.html?archiv/pf_tab.htm).

viele grüße
gunnar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]