Einspruch gegen Abgangszeugnis

Hallo,
meine Tochter hat nach der Einführungsstufe das Gymnasium verlassen. In mehreren Fächern erhielt Sie im Zeugnis aufgrund fehlender Leistungsnachweise ein Ungenügend! Meine Tochter hat größere Fehlzeiten wegen Krankheit (alles entschuldigt) gehabt. Nun muss Sie sich mit diesem schlechten Zeugnis für eine Ausbildung bewerben! Im Zeugnis steht der Grund für die fehlenden Leistungsnachweise nicht drin, sodass es alles mögliche für die Firmen bedeuten könnte. Ist das so zulässig und muss dort wirklich ein ungenügend stehen, und hätte man nicht anhand vorhandener Werte eine Zensur ermitteln können ? Inwieweit kann man dagegen Einspruch erheben? Wir wohnen in Hamburg?
Danke im voraus

Hallo!

Ich kenne mich im Bildungswesen von Hamburg nicht aus, also genieße das bitte mit Vorsicht:

meine Tochter hat nach der Einführungsstufe das Gymnasium
verlassen. In mehreren Fächern erhielt Sie im Zeugnis aufgrund
fehlender Leistungsnachweise ein Ungenügend! Meine Tochter hat
größere Fehlzeiten wegen Krankheit (alles entschuldigt)
gehabt. Nun muss Sie sich mit diesem schlechten Zeugnis für
eine Ausbildung bewerben! Im Zeugnis steht der Grund für die
fehlenden Leistungsnachweise nicht drin, sodass es alles
mögliche für die Firmen bedeuten könnte. Ist das so zulässig
und muss dort wirklich ein ungenügend stehen, und hätte man
nicht anhand vorhandener Werte eine Zensur ermitteln können ?

Inwieweit kann man dagegen Einspruch erheben?

Bevor ich über einen Einspruch nachdenken würde, würde ich mich mal mit dem Schulleiter in Verbindung setzen und mich erkundigen, wie es denn zu diesem Zeugnis gekommen ist. Wie ist die rechtliche Situation? Wurde die Krankheit Deiner Tochter seiner Meinung nach angemessen berücksichtigt? Welche Möglichkeiten (Härtefallregelungen…) gibt es? Usw. Die Schule hat ja nichts davon, Deiner Tochter ein katastrophales Zeugnis auszustellen.

Wenn Du dort jedoch auf Granit beißen solltest, würde ich tatsächlich mal einen Einspruch prüfen. Meinem Gefühl nach, müsste in dem Fall (so wie Du es beschreibst) im Zeugnis „Note wegen häufiger Fehlzeiten nicht feststellbar.“ oder etwas Vergleichbares stehen.

Falls es je keine Härtefallregelung geben sollte, kann Deine Tochter ja in dem Bewerbungsschreiben erklären, was es mit den Noten auf sich hat, und als Beleg zusätzlich das hoffentlich viel bessere vorletzte Zeugnis beilegen.

Was mich allerdings etwas verwundert: In Hamburg gingen die Sommerferien vom 12. Juli bis zum 22. August. Deine Tochter hat ihr Zeugnis also schon seit ca. sieben Wochen. Warum habt Ihr Euch nicht schon viel früher darum gekümmert?

Wir wohnen in Hamburg?

Kann sein. Das weißt Du aber bestimmt besser als ich. :wink:

Michael

Hallo,

ich bin kein Experte in solchen Sachen, aber ich möchte hier trotzdem mal meinen Standpunkt darlegen:

ich denke, die Zensuren SIND hier aufgrund vorhandener Werte ermittelt worden, wie auch sonst.

Nehmen wir mal an (Extremfall), eine Schülerin schreibt in den ersten 2 Wochen des Schuljahres eine 1, dann wird sie krank, das restliche Jahr lang. Ihr Notendurchschnitt ist somit 1, obwohl sie nur 2 Wochen da war und das restliche Jahr weder etwas gelernt, noch eine Leistung nachgewiesen hat. Da kann man eigentlich kein „Sehr gut“ verteilen, das wäre ungerecht.
Aber würdest Du das hier anfechten?

Gleiches gilt natürlich, wenn man das Beispiel mit einer 5 oder 6 durchrechnet, dann kann man auch nicht wirklich sagen, dass die Schülerin wirklich so schlecht ist.
Soweit so gut, oder schlecht.

Aber wo will man den Maßstab anlegen?
Das geht eigentlich nur mit den wirklich nachgewiesenen Leistungen.
Oder soll man dann hochrechnen, wie bei Wahlen ???

Man könnte jetzt sagen, „Leistung nicht feststellbar“ (stand, glaube ich, schon im anderen Antwortartikel), aber was macht ein späterer Ausbildungsbetrieb mit dieser Aussage? Hofft er, dass alles nicht so schlimm wäre? woran soll er sich halten, wenn z.B. in Mathe sowas steht?

Deine Tochter hat, aufgrund von Krankheit keine Leistungen nachgewiesen, kann aber eigentlich auch nichts gelernt haben, sie war ja krank und nicht in der Schule.

Die logische Konsequenz müsste hier eigentlich lauten: die Klasse wiederholen.
Wenn sie dann nach der Wiederholung ein Top-Zeugnis hinlegt, kommt das auf alle Fälle beim Ausbildungsbetrieb besser an, als das jetzt vorhandene schlechte.

Irgendwie finde ich es sowieso etwas befremdlich, wenn versucht wird sich Leistungen einzuklagen, die eigentlich nicht da sind.

Gruß
Frank

meine Tochter hat nach der Einführungsstufe das Gymnasium
verlassen. In mehreren Fächern erhielt Sie im Zeugnis aufgrund
fehlender Leistungsnachweise ein Ungenügend! Meine Tochter hat
größere Fehlzeiten wegen Krankheit (alles entschuldigt)
gehabt. Nun muss Sie sich mit diesem schlechten Zeugnis für
eine Ausbildung bewerben! Im Zeugnis steht der Grund für die
fehlenden Leistungsnachweise nicht drin, sodass es alles
mögliche für die Firmen bedeuten könnte. Ist das so zulässig
und muss dort wirklich ein ungenügend stehen, und hätte man
nicht anhand vorhandener Werte eine Zensur ermitteln können ?
Inwieweit kann man dagegen Einspruch erheben? Wir wohnen in
Hamburg?
Danke im voraus

Hallo, heißt das dass sie mit der 7. Klasse die Schule verlassen hat? heißt hier in SH Orientierungsstufe und ist die Zeit in der man noch ohne größere Probleme zwischen den Schulen wechseln kann, danach gehts allenfalls duch schlechte Noten abwärts…
dann dürfte sie Ihre Schulpflicht noch gar nicht erfüllt haben, falls doch, frag ich mich, warum habt ihr sie nicht einfach noch ein Jahr zur Schule gehen lassen, damit ein vernünftiges Zeugnis dabei herauskommt, notfalls eben in einer Real- oder Hauptschule. Den Wechsel von Gymmi auf Hauptschule kann man dann im Bewerbungsgespräch prima mit der Krankheit erklären, so dass der Chef dann durchaus sich denken kann, das da noch etwas an Leistung rauszuholen ist.
Also wenn Schulpflicht noch nicht erfüllt und keine Ausbildung bekommen, dann schnell noch mal an einer „nichtberufsschule“ anmelden, wenn es noch möglich ist, ansonsten bleiben die Berufsschul-Klassen für „Nicht in Ausbildung Gekommene“, mit denen man meist seinen Hauptschulabschluß erwirbt oder eben verbessert.

Hört sich alles nicht so prickelnd an, aber da sie eben schon abgemeldet ist, gehts vermutlich nicht anders. Sinniger wäre sicher vorher ein Sonderantrag gewesen, dass sie die Klasse wiederholen hätt dürfen (Sitzenbleiben ist ja heutzutage wohl nicht mehr so leicht). Dann wär selbst das Abi noch drin gewesen, was nun mühsam nur über Umwege gemacht werden könnte.
Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Zur Info:

Hallo, heißt das dass sie mit der 7. Klasse die Schule
verlassen hat?

Dieser Gedanke ging mir zunächst auch durch den Kopf. Ich habe mich dann schlau gemacht. In Hamburg gibt es für Realschüler die Möglichkeit die gymnasiale Oberstufe (11-13) zu besuchen und mit Abitur abzuschließen, wenn man vor der 11. Klasse eine „Einführungsstufe“ eingeschoben hat, die sozusagen auf die Oberstufe vorbereitet. Ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben.

Michael

Hallo, die Einführungsstufe hast du richtig wiedergegeben.Danke für die Tips, wir werden uns mal mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter zusammensetzen wenn möglich.
Früher haben wir uns nicht gekümmert, da Ferien waren und die Schule dann geschlossen ist!
frida74

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin kein Experte in solchen Sachen, aber ich möchte hier
trotzdem mal meinen Standpunkt darlegen:

ich denke, die Zensuren SIND hier aufgrund vorhandener Werte
ermittelt worden, wie auch sonst.

Nehmen wir mal an (Extremfall), eine Schülerin schreibt in den
ersten 2 Wochen des Schuljahres eine 1, dann wird sie krank,
das restliche Jahr lang. Ihr Notendurchschnitt ist somit 1,
obwohl sie nur 2 Wochen da war und das restliche Jahr weder
etwas gelernt, noch eine Leistung nachgewiesen hat. Da kann
man eigentlich kein „Sehr gut“ verteilen, das wäre ungerecht.
Aber würdest Du das hier anfechten?

Gleiches gilt natürlich, wenn man das Beispiel mit einer 5
oder 6 durchrechnet, dann kann man auch nicht wirklich sagen,
dass die Schülerin wirklich so schlecht ist.
Soweit so gut, oder schlecht.

Aber wo will man den Maßstab anlegen?
Das geht eigentlich nur mit den wirklich nachgewiesenen
Leistungen.
Oder soll man dann hochrechnen, wie bei Wahlen ???

Man könnte jetzt sagen, „Leistung nicht feststellbar“ (stand,
glaube ich, schon im anderen Antwortartikel), aber was macht
ein späterer Ausbildungsbetrieb mit dieser Aussage? Hofft er,
dass alles nicht so schlimm wäre? woran soll er sich halten,
wenn z.B. in Mathe sowas steht?

Deine Tochter hat, aufgrund von Krankheit keine Leistungen
nachgewiesen, kann aber eigentlich auch nichts gelernt haben,
sie war ja krank und nicht in der Schule.

Die logische Konsequenz müsste hier eigentlich lauten: die
Klasse wiederholen.
Wenn sie dann nach der Wiederholung ein Top-Zeugnis hinlegt,
kommt das auf alle Fälle beim Ausbildungsbetrieb besser an,
als das jetzt vorhandene schlechte.

Irgendwie finde ich es sowieso etwas befremdlich, wenn
versucht wird sich Leistungen einzuklagen, die eigentlich
nicht da sind.

Gruß
Frank

Hallo Frank,

die Zensuren wurden n i c h t aufgrund vorhandener Werte ermittelt, ansonsten würden wir ja nicht über Einspruch nachdenken. Meine Tochter konnte in manchen Fächern leider nur eine Arbeit mitschreiben (von 2 Arbeiten im Halbjahr). Die entschuldigten Fehlzeiten beliefen sich ca. auf 2 - 2 1/2 Monate. Ich möchte aus dem Zeugnis nur das Ungenügend weghaben , sowie eine kurze Bemerkung dass es sich um entschuldigte Fehlzeiten handelt.
Die Klasse konnte nicht wiederholt werden, da es die Einführungsstufe ab diesem Jahr in Hamburg nicht mehr gibt!

frida74

Hallo, heißt das dass sie mit der 7. Klasse die Schule
verlassen hat? heißt hier in SH Orientierungsstufe und ist die
Zeit in der man noch ohne größere Probleme zwischen den
Schulen wechseln kann, danach gehts allenfalls duch schlechte
Noten abwärts…
dann dürfte sie Ihre Schulpflicht noch gar nicht erfüllt
haben, falls doch, frag ich mich, warum habt ihr sie nicht
einfach noch ein Jahr zur Schule gehen lassen, damit ein
vernünftiges Zeugnis dabei herauskommt, notfalls eben in einer
Real- oder Hauptschule. Den Wechsel von Gymmi auf Hauptschule
kann man dann im Bewerbungsgespräch prima mit der Krankheit
erklären, so dass der Chef dann durchaus sich denken kann, das
da noch etwas an Leistung rauszuholen ist.
Also wenn Schulpflicht noch nicht erfüllt und keine Ausbildung
bekommen, dann schnell noch mal an einer „nichtberufsschule“
anmelden, wenn es noch möglich ist, ansonsten bleiben die
Berufsschul-Klassen für „Nicht in Ausbildung Gekommene“, mit
denen man meist seinen Hauptschulabschluß erwirbt oder eben
verbessert.

Hört sich alles nicht so prickelnd an, aber da sie eben schon
abgemeldet ist, gehts vermutlich nicht anders. Sinniger wäre
sicher vorher ein Sonderantrag gewesen, dass sie die Klasse
wiederholen hätt dürfen (Sitzenbleiben ist ja heutzutage wohl
nicht mehr so leicht). Dann wär selbst das Abi noch drin
gewesen, was nun mühsam nur über Umwege gemacht werden könnte.
Gruß Susanne

Hallo, Michael hat es schon richtig beschrieben, meine Tochter besuchte die Einführungsstufe des Aufbaugymnasiums(also etwa nochmal die 10.). Einen guten Realschulabschluss hat sie schon. Wie ich Frank schon geantwortet habe ist eine Wiederholung der Klasse nicht möglich gewesen, da die Einführungsstufe ab diesem Schuljahr in Hamburg abgeschafft ist! Meine Tochter besucht jetzt eine Berufsfachschule für 1 Jahr um sich zu verbessern, muss sich aber leider ja schon mit diesem miesen Abgangszeugnis (für das sie nichts kann, weil sie wirklich krank war) bewerben!
Trotzdem danke
frida 74

Hallo Frank,

die Zensuren wurden n i c h t aufgrund vorhandener Werte
ermittelt, ansonsten würden wir ja nicht über Einspruch
nachdenken. Meine Tochter konnte in manchen Fächern leider nur
eine Arbeit mitschreiben (von 2 Arbeiten im Halbjahr). Die
entschuldigten Fehlzeiten beliefen sich ca. auf 2 - 2 1/2
Monate. Ich möchte aus dem Zeugnis nur das Ungenügend weghaben,
sowie eine kurze Bemerkung dass es sich um entschuldigte
Fehlzeiten handelt.

Da hast du das Vorposting wohl nicht aufmerksam durchgelesen. Deine Tochter hat anscheinend eine oder mehrere Arbeiten Mitgeschrieben und hat etwa ein Viertel des Jahres gefehlt.
Aus den Leistungen die in dieser Zeit erbracht wurden, wurden wenn alles richtig lief die Noten gemacht. Also aus der vielleicht nur einen Klassenarbeit (im übrigen zählt das erste Halbjahr mit, darum sind es wohl trotzdem mehr als eine gewesen) und Mitarbeitsnoten.

Die von dir genannten 2,5 Monate würden m. E. kein „Nicht feststellbar“ rechtfertigen. Wenn jemand drei Viertel der Zeit anwesend war kann eigentlich eine Note gefunden werden.

Ein Einspruchsgrund ergäbe sich nur, wenn die gegebene Note aufgrund der entschuldigten Fehlzeiten herabgesetzt wurde. Entschuldigte Fehlzeiten dürfen nicht als mangelnde Leistung bewertet werden.

Das kenne ich auch, dass Manche für sich festgelegt haben, wer mehr als XX% gefehlt hat geht einen Note runter (sogar Fachkonferenzen beschließen sowas). Das ist soweit ich weiß in allen Bundesländern illegal, und würde von Verwaltungsgerichten immer kassiert werden.

Unentschuldigte Fehltage dürfen aber negativ bewertet werden - waren also wirklich alle Tage entschuldigt?
Ob Fehltage auf Zeugnissen Vermerkt werden ist in den Ländern verschieden. Wenn ja dann werden diese nach Entschuldigt und Unentschuldigt differenziert.

Gruß
Werner

Hai, Frieda,

Aufbaugymnasiums(also etwa nochmal die 10.). Einen guten
Realschulabschluss hat sie schon. Wie ich Frank schon

Berufsfachschule für 1 Jahr um sich zu verbessern, muss sich
aber leider ja schon mit diesem miesen Abgangszeugnis (für das
sie nichts kann, weil sie wirklich krank war) bewerben!

…muß sie nicht - in die Bewerbungen kommt das gute Realschulabschlusszeugnis. Im Lebenslauf wird dann kurz erwähnt, daß ein Jahr auf dem Gymnasium wg. Krankheit verloren wurde.

Gruß
Sibylle