Einspruch gegen Änderungsbescheid

Im Rahmen einer Lohnsteueraussenprüfung wurden Steuerbescheide für
2008-2011 geändert.
Es wurde Einspruch eingelegt, aber nicht aufgrund der Änderungen lt.
LSt-Aussenprüfung, sondern weil nachträglich einen Pflegepauschbetrag
für die Oma geltend machen wollten. Sie ist im Februar 2012
verstorben und dann wurde ein Schwerbehindertenausweis mit 100%
und dem Vermerk „H“ gefunden.
Nun teilt das FA mit, dass es nicht möglich ist nachträglich diesen
Pflegepauschbetrag geltend zu machen. Eine Änderung dieser Bescheide
wäre nur im Rahmen der Änderungen durch die LSt-Aussenprüfung
möglich. Stimmt das?


Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung wurden Steuerbescheide
für
2008-2011 geändert.

Darf angenommen werden, daß es um Einkommensteuer bescheide ging?

Es wurde Einspruch eingelegt, aber nicht aufgrund der
Änderungen lt.
LSt-Außenprüfung, sondern weil nachträglich einen
Pflegepauschbetrag
für die Oma geltend machen wollten.

Darf angenommen werden, daß der Einspruch gegen Einkommensteuer bescheide für diese Jahre eingelegt wurde?

Enthielten die Einkommensteuerbescheide für diese Jahre einen sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung, welcher nicht durch Folgebescheide aufgehoben wurde?

Wenn ja, dann sind die ESt-Bescheide auf jeden Fall - uneingeschränkt - änderbar und zwar solange, wie der Vorbehalt der Nachprüfung gilt.

Sie ist im Februar 2012
verstorben und dann wurde ein Schwerbehindertenausweis mit
100%
und dem Vermerk „H“ gefunden.
Nun teilt das FA mit, daß es nicht möglich ist nachträglich
diesen
Pflegepauschbetrag geltend zu machen. Eine Änderung dieser
Bescheide
wäre nur im Rahmen der Änderungen durch die LSt-Außenprüfung
möglich. Stimmt das?

Nö, stimmt so nicht. Wie schon erwähnt ist es erstmal wichtig zu wissen, wie bzw. ob die ESt-Bescheide an sich änderbar sind, z. B. durch Vorbehalt der Nachprüfung (muß auf dem Bescheid vermerkt sein).

Als nächstes müßt man wissen, ob die Prüfung zu einer Steuererhöhung geführt hat. Dann könnte man mindestens diesen Betrag wieder durch den Behindertenpauschbetrag eliminieren (wenn der Beh.-PB dazu ausreicht - ist klar).



Aber so allgemein ist es schwierig, ohne Kenntnis der (geänderten) Bescheide eine Aussage zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald