eine Person erhält einen Bussgeldbescheid wegen zu schnellen fahrens ( 2 Monate Führerschein weg ). Nach einem Beratungsgespräch beim Anwalt legt sie ( nur die Person, nicht der Anwalt ) gegen diesen Einspruch ein ( Beweislage nicht eindeutig ). Die Bussgeldstelle beharrt jedoch auf ihrer Aussage und gibt den Fall an die Staatsanwaltschaft und die Person bekommt einen Gerichtstermin.
Zum Mißgeschick der Person wurde diese am Montag geblitzt ( über 40 Km/h zuviel auf Landstraße ), was wohl wieder 1 Monat Fahrverbot nach sich ziehen würde.
Jetzt die Frage. Würde bei einer Verhandlung vor Gericht die aktuelle Blitzersache mit einbezogen werden ? Kann die gegnerische Anwaltschaft das Vergehen als Beweis das der Fahrer ein „Raser“ sei, vorbringen ? Oder darf es nicht verwendet werden ?
Ohne diese aktuellen Blitzervorfall wären die Chancen eher gut gewesen ( noch keine Punkte auf Konto und noch nie vorher aufgefallen )
Laut Anwalt könnte man die vorgebrachten Beweise vor Gericht revidieren. Er sagte der Person auch ganz genau was sie in den Einspruch schreiben sollte. Würde es vor Gericht gehen, würde die Person den Anwalt einschalten.
Da die Person auch vorher nie negativ aufgefallen ist, würde das zusätzlich positiv zu buche schlagen.
Jedoch wäre mit dem erneuten blitzen und Bußgeldbescheid die „weiße Weste“ nicht mehr gegeben
Beweise sind gültig oder nicht - da sind Vor- oder Nacheintragungen vollkommen egal.
Und: dass man nicht negativ aufgefallen ist, ist keine Leistung sondern sollte der Normalfall sein.