Einspruch gegen eine JAV-Wahl

Hallo alle zusammen,

ich bin mittlerweile im 2 Lehrjahr von einem großen Unternehmen in der Stadt. Im Zuge meiner Ausbildung war ich 4 Wochen auf Fortbildung in einer anderen Stadt. Innerhalb dieser 4 Wochen wurde über das Intranet bekanntgegeben, dass man sich bis zum vom 13.10 - 20.10 für die JAV-Wahl aufstellen lassen soll. Da ich nun nur am Wochenend zuhause war (auch nicht per Post informiert wurde) und keine Möglichkeit hatte iwie auf das Intranet zu zugreifen, konnte ich micht nicht aufstellen lassen, weil ich erst seit letzten Fr. erst wieder auf der Arbeit bin.
Die JAV-Wahl findet am 20.11.2010 statt.

Was kann ich jetzt machen damit ich die Möglichkeit bekomme gewählt zu werden.

Der Betriebsrat meint, ich soll beim Wahlvorstand Einspruch einlegen (WO §4 Abs. 2 sowie § 3 Abs.4

Hallo N.B.
der Termin der Wahl muss sechs Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens liegen. Also sind 6 Wochen Frist (§ 46 Abs. 1 i.V.m § 6 Abs. 2 Nr. 11 WO), die Einreichung der Wahlvorschläge muss allerdings schon 18 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens erfolgt sein (§ 46 Abs. 1 i.V.m § 7 Abs. 2 Satz 1 WO).

Hier noch ein Link zu einer Arbeitshilfe für die JAV-Wahl nach BPersVG http://jugend.verdi.de/interessenvertretung/service/….

Generell seh ich die Anfechtung aber als kritisch an, weil im Normalfall jedem Azubi die Amtszeit der JAV bekannt sein sollte und somit auch jedem die Möglichkeit sich zu informieren offen steht. Siehe auch unter Google: Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
(BPersVWO)
Vom 23. September 1974 (BGBl I S. 2337)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1994 (BGBl. I
S. 3653),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S.
3094)

Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

Viele Grüße

Hallo,

ich habe dem nichts groß hinzuzufügen. Wenn weiterer Klärungsbedarf besteht, dann kannst du dich an die zuständige Gewerkschaft wenden. Aber einen anderen Weg als Einspruch gegen die Wählerliste zu stellen sehe ich jetzt nicht.

MfG

G. Maßberg