Einspruch gegen eine Rechnung möglich?

Wenn ein Dienstleister eine Rechnung an seine Kundin für seine erbrachten Leistungen stellt und hier ein großzüges Skonto einräumt bei Zahlung zum (z.B. 15. 06. 09) und die Kundin schreibt ihm dann einen Brief, in dem sie Einspruch gegen die erstellte Rechnung (ohne Begründung) einlegt, hat dieser Einspruch dann eine Wirkung auf die Zahlungsfrist?

Hallo,

Skonto ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens, das Unternehmen ist also nicht verpflichtet, Skonto zu gewähren. Skonto soll die frühzeitige vollständige Zahlung „belohnen“. Daran fehlt es aber, wenn Einwendungen gegen die komplette Summe erhoben werden.

Denkbar wäre es, den - deiner Ansicht nach - korrekten Betrag unter Abzug des Skontos innerhalb der Frist zu überweisen und das Unternehmen gleichzeitig auf die mögliche Falschberechnung hinzuweisen. Hält das Unternehmen den Abzug für gerechtfertigt, dürfte der Skontoabzug auch nicht zurückgefordert werden, da ja innerhalb der Zahlungsfrist überwiesen wurde.

Gruss

Danke für die Antwort, es ist in diesem Falle umgekehrt, für mich ist die Seite des Gläubigers relevant nicht die des Schuldners. :smile:

Freiwillig? Wohl eher vertraglich vereinbart
Hallo,

Skonto ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens, das
Unternehmen ist also nicht verpflichtet, Skonto zu gewähren.

Skonto wird in der Regel vertraglich vereinbart. Von Freiwilligkeit kann daher nicht die Rede sein. Mir ist kein Unternehmen bekannt, welches Skonto gewährt, wenn dies nicht vorher vereinbart wurde.

Somit hat der Unternehmer im Regelfall nur Anspruch auf die um Skonto gekürzte Summe, wenn diese innerhalb der Skontofrist gezahlt wird.

Gruß

S.J.

Freiwillig soll heissen, dem Unternehmen bleibt es selbst überlassen, ob er Skonto gewähren möchte oder nicht. Es kann Vertragsbestandteil werden, wenn die Parteien es vereinbart haben oder der Unternehmer es freiwillig angeboten hat.

Mir ist kein
Unternehmen bekannt, welches Skonto gewährt, wenn dies nicht
vorher vereinbart wurde.

Hö? Bei sehr vielen ist der Zusatz 2% oder 3% Skonto fest auf jeder Rechnung. Ob Handwerker, Zulieferer oder Elektrohändler. War früher aber IMHO gängiger als heute.

Hallo!

Vertragsbestandteil kann es nur sein, wenn es vereinbart ist.

Gruß
Tom

Hallo,

Hö? Bei sehr vielen ist der Zusatz 2% oder 3% Skonto fest auf
jeder Rechnung. Ob Handwerker, Zulieferer oder Elektrohändler.
War früher aber IMHO gängiger als heute.

das passiert aber nicht aus heiterem Himmel sondern wurde zuvor einzelvertraglich oder per AGB so als Zahlungsbedingung vereinbart.

Gruß

S.J.

das passiert aber nicht aus heiterem Himmel sondern wurde
zuvor einzelvertraglich oder per AGB so als Zahlungsbedingung
vereinbart.

Nö bzw. unerheblich, denn ich hab mit diesen Betrieben/Kaufleuten nie explizit etwas vereinbart (außer dem Umweg der AGB). Die machen es einfach immer, damit die Leute animiert werden, schnell zu zahlen. Die Zahlungsmoral ist heutzutage nämlich ziemlich beschissen, da sind die 2-3% Verlust im Vergleich zu viele Wochen/Monate aufs Geld warten unerheblich.