Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid

Ist es richtig, wenn eine Änderung des Einkommenbescheides zwar vom Finanzamt aufgegriffen wird (wollen noch einige Unterlagen)und die Zahlung ausgesetz wird, man trotzdem folgenden Hinweis bekommt:

Wenn der eingelegte Rechtsbehelf keinen Erfolg hat sind die ausgesetzten Beträge zu verzinsen.
Heißt dass, ich muss noch mehr bezahlen, wenn das Finanzamt nicht auf die Änderung eingehen würde?

ja, 6% pro jahr - ist doch logisch, da die forderung des finanzamtes ja ausgesetzt wird, solange das verfahren läuft…

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