Ist es richtig, wenn eine Änderung des Einkommenbescheides zwar vom Finanzamt aufgegriffen wird (wollen noch einige Unterlagen)und die Zahlung ausgesetz wird, man trotzdem folgenden Hinweis bekommt:
Wenn der eingelegte Rechtsbehelf keinen Erfolg hat sind die ausgesetzten Beträge zu verzinsen.
Heißt dass, ich muss noch mehr bezahlen, wenn das Finanzamt nicht auf die Änderung eingehen würde?