Einspruch gegen falschen Steuerbescheid

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Ein Schwerbehinderter mit 60 GdB und einer Gehbehinderung hat mehrere Jahre lang einen falschen Steuerbescheid erhalten, indem man nur die einfach Fahrtkosten in den Werbungskosten veranlagt hat, obwohl es im Gesetz (§9 (2) EstG) eindeutig geregelt ist. Kann der Schwerbehinderte dieses im Nachhinein noch einfordern, obwohl er gegen die Steuerbescheide aus Unwissenheit keinen Einspruch erhoben hat?

Danke für Antwort im Vorraus.

offensichtlich haben Sie die doppelte Entfernungspauschale nicht beantragt und auch nicht nach Erhalt der Steuerbescheide EINSPRUCH eingelegt - somit sind die alten Bescheide bestandskräftig geworden und nunmehr nichts zu machen!

Lia

Hallo Lia,

danke für die Antwort.
Gegen den aktuellen Steuerbescheid wurde Einspruch erhoben, den auch statt gegeben wurde. Es ist nur schade, dass die Jahre zuvor aus Unwissenheit soviel Geld verschenkt wurde. Wir wußten auch nicht, dass man die doppelte Entfernungspauschale beantragen muß. Wo und wann macht man das? Beantragt man dies direkt beim Finanzamt?Auf der Steuerklärung ist uns nichts dergleichen aufgefallen?

Gruß

Renate

Zeilen 36 bis 39 der Anlage N haben die Kz 115,135 usw. dort „1“ eintragen!
Lia

Es lohnt sich oft, die „Anleitung zur Einkommensteuererklärung …“, die allen Steuerbürgern mit den Steuererklärungsvordrucken zugesendet wird, zu lesen.
Man kann dabei eine Menge Geld sparen.
Hilfreich ist auch www.elster.de.
Gruß, RHG.