Hallo zusammen,
folgende Frage:
Ein Schwerbehinderter mit 60 GdB und einer Gehbehinderung hat mehrere Jahre lang einen falschen Steuerbescheid erhalten, indem man nur die einfach Fahrtkosten in den Werbungskosten veranlagt hat, obwohl es im Gesetz (§9 (2) EstG) eindeutig geregelt ist. Kann der Schwerbehinderte dieses im Nachhinein noch einfordern, obwohl er gegen die Steuerbescheide aus Unwissenheit keinen Einspruch erhoben hat?
Danke für Antwort im Vorraus.