Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheid

Herr X hat mit Frau Y vor 15 Jahren ein Haus gebaut und bezogen (unverheiratet). Beide stehen zur Hälfte im Grundbuch und es wurde am Anfang natürlich auch Grunderwerbssteuer bezahlt.

Durch die Trennung von Herr X + Frau Y (weiterhin unverheiratet) ist folgender Sachverhalt entstanden: Herr X hat das Haus übernommen und wird jetzt alleiniger Besitzer im Grundbuch. Das Finanzamt schickt daraufhin eine sehr hohe Rechnung für die Grunderwerbsteuer. Die kompletten Verbindlichkeiten die noch auf dem Haus lasten, sind dort besteuert worden, desweitern wurde die Ausgleichzahlung von Herr X an für Frau Y mit eingerechnet.

Ist diese Rechnung so Rechtens?

Ist diese Rechnung so Rechtens?

Grundsätzlich ja, denn die Steuerbefreiung gilt hier nur für Ehegatten und Lebenspartner, § 3 Nr. 4 GrErwStG

http://www.buzer.de/s1.htm?a=3&g=grestg

Lebenspartner meint hier den eingetragenen Lebenspartner einer homosexuellen Gemeinschaft. Nicht jemand, mit dem man zusammenwohnt.

Zu prüfen ist hier lediglich, ob die Bemessungsgrundlage zutreffend ist. Die Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, also auch die Übernahme von Verbindlichkeiten und die Ausgleichszahlung. Man müsste das allerdings am konkreten Fall durchprüfen.

Hier hätte eine Beratung VOR der Aktion wahrscheinlich eine Menge Steuern gespart. Insbesondere weil die Grunderwerbsteuer eine Steuer ist, auf die jeder mal hereinfällt. Wahrscheinlich hätte man die steuerliche Seite schon beim Kauf des Grundstücks durchprüfen sollen.

Sofern der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, könnte sich der Gang zu einem Berater eventuell lohnen.

Übrigens: Das Finanzamt schickt keine Rechnungen, sondern Bescheide. Hier einen Bescheid über Grunderwerbsteuer.