Einspruch gegen Haftpflichtversicherung

Hallo,

mein Vater hat bei uns zuhause aus versehen unser Ceranfeld kaputt gemacht, ihm ist beim räumen die Mikrowelle aus der Hand gerutscht und auf eine ecke des Feldes gefallen.

Er hat das ganze dann seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, diese hatte dann vor ca 3 Wochen einen Gutachter vorbei geschickt der sich das ganze angeschaut hat.
Und nachher doch tatsächlich behauptet hat das das nicht so passiert sein könnte, es war aber wirklich so.

Er ist auch total unhöflich gewesen, hat sich die risse mit ner Lupe und ner Taschenlampe angeschaut und dann tatsächlich behauptet er will uns ja keine schlampigkeit unterstellen, aber da wäre ja schon soviel Dreck zwischen den Rissen das müsste ja schon Jahre kaputt sein. War echt schon kurz davor den einfach aus em Haus zu werfen, aber bin dann doch ruhig geblieben.

nach dem Gutachter war mir ja schon klar das die Versicherung die Bezahlung von dem Schaden ablehnen wird. So war es dann auch den Brief hatte ich heute in der Post.

Habe ich da jetzt noch irgendwelche möglichkeiten dagegen anzugehen.

Mein Vater will zwar jetzt auch dort kündigen, aber glaube das wird denen wohl egal sein.

lg

Torsten

ich würde versuchen über den Versicherungsvermittler/Makler zu gehen, das er wenigsten eine Kulanzentschädigung bewirken kann.

Ist zwar nicht das, was Du eigentlich wolltest, doch wenn schon ein Gutachter bei Euch war ist es oft der einzige Weg der noch bleibt.

nur als Tipp:
bei Schadensfällen, den Versicherungsmakler - Vermittler zuerst ansprechen, denn der soll nicht nur da sein um einen neuen Vertrag abzuschließen, sondern soll mit Rat und Tat zu Seite stehen, so sehe ich es zumindest

Sind denn Gefälligkeitsschäden in der Police überhaupt versichert?
Wieso bloß trägt dein Vater eure Haushaltsgegenstände in der Wohnung rum?

Mein Vater war damals bei uns zu Besuch gewesen. Und hat unseren neuen Kühlschrank angenommen. Er ist dann auf die Idee gekommen die Ecke wo er hin soll schon mal leer zu räumen.

Ich finds halt nur ärgerlich, da schließt man schon eine Haftpflichtversicherung ab, aber die Versicherung windet sich dann doch irgendwie aus ihrer Zahlungspflicht raus.

Theoretisch kann der Schaden auch über Ihre eigene Glasversicherung beglichen werden, nur denke ich, dass so eine nicht vorhanden ist, sonst wären Sie sich selber schon auf die Idee gekommen.

Um es mal von der juristischen Seite zu betrachten (ich bin kein Anwalt und gebe auch keine Rechtsauskünfte /-Beratung) könnten Sie sich nur mit einem Gegengutachten (erstmal auf Ihre Kosten) wehren und die Sache letztlich vor Gericht austragen (falls Rechtsschutz vorhanden hier mal nach Deckung für den Vorfall fragen).

Aus Interesse interessiert mich mal der Preis und das Alter des Ceranfeldes, da eine Haftpflichtversicherung eigentlich nur den Zeitwert ersetzt und somit unterm Strich eventuell nur ein „Bagatellschaden“ aus der Sicht des Versicherers vorliegt.

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard

Habe ich da jetzt noch irgendwelche möglichkeiten dagegen anzugehen.

Der einzige, der dagegen angehen kann, ist der Versicherte.Der Geschädigte hat einen anspruch gegen den Schädiger, der ggf. von seiner Versicherung schadlos gehalten wird. Notfalls rechtlichen Beistand heranziehen.

Nein haben leider in unser Hausrat kein Glas mit drinnen, werde jetzt aber mal prüfen, was uns das mehr kostet. Unser neues Ceranfeld war doch etwas teurer. Da würde ich mich ärgern wenn nochmal was passieren sollte.

Es würde mit Sicherheit auf einen Bagatellschaden hinaus laufen. Der Neupreis des Ceranfeldes liegt laut Internet bei ca 180€ und es war schon
knapp 4 Jahre alt. Denke mal das es um eine Summe um die 100€ laufen würde, wenn überhaupt. Weiß ja nicht wie die Versicherungen zeitwert technisch abstufen.

Hallo

Nein haben leider in unser Hausrat kein Glas mit drinnen,
werde jetzt aber mal prüfen, was uns das mehr kostet. Unser
neues Ceranfeld war doch etwas teurer. Da würde ich mich
ärgern wenn nochmal was passieren sollte.

Bei teuren Ceranfeldern kann so eine Glasversicherung schon Sinn machen. Wenn Ihr Wohneigentum und demzufolge eine Wohngebäudeversicherung habt könnt Ihr auch mal sehen ob ein Einschluss des Glasrisikos über diesen Vertrag möglich ist. Nicht immer ist eine seperate Glasversicherung oder ein Einschluss über die Hausratversicherung die günstigste Lösung.

Es würde mit Sicherheit auf einen Bagatellschaden hinaus
laufen. Der Neupreis des Ceranfeldes liegt laut Internet bei
ca 180€ und es war schon
knapp 4 Jahre alt. Denke mal das es um eine Summe um die 100€
laufen würde, wenn überhaupt. Weiß ja nicht wie die
Versicherungen zeitwert technisch abstufen.

Bei 180 € Neupreis des alten Feldes und einem Zeitwert von vielleicht 80-100 € würde ich das Ganze auf sich beruhen lassen, das lohnt sich nicht deswegen einen Krieg anzufangen. Ohne Dir zu nahe zu treten wird der Gutachter sich was bei seiner Aussage gedacht haben. Wenn Ihr jetzt vor Gericht zieht und der Gutachter behält Recht bringt Euch das auch nicht weiter.

So, jetzt Chipstüte raus und aufs Boxen freuen.

Viele Grüße

Zahao

Was ich nicht verstehe: wie eine Mikrowelle auf ein Ceranfeld fallen kann. Hatte der Vater den Auftrag die Küche umzubauen ?

Die Privathaftpflicht des Vaters würde nur dann zahlen, wenn Gefälligkeitsschäden mitversichert sind - allerdings nur den Zeitwert.

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Also Gefälligkeitsschäden scheinen mitversichert zu sein, sonst hätte die Versicherung das ganze ja schon von anfang an abgelehnt und gar keinen Gutachter mehr rausgeschickt.

Mein Vater war bei uns zuhause um einen Kühlschrank der geliefert wurde anzunehmen, da wir auf der Arbeit waren an dem Tag.

Und beim warten auf die Spedition ist er auf die Idee gekommen unseren alten Kühlschrank schonmal aus der Ecke wo auch der neue hin sollte raus zuziehen. Und wir hatten auf dem alten Kühlschrank auch unsere Mikrowelle stehen. Dann wurd die ihm wohl zu schwer und er wollte sie schnell absetzen. Dabei muss das dann passiert sein.

Werd da jetzt auch keinen Aufstand schieben, dafür ist mir die Summe zu niedrig um die es geht.

Finde es halt nur ärgerlich das man da für ne Versicherung zahlt und wenn man sie mal braucht, kommt sowas bei raus.

Und beim warten auf die Spedition ist er auf die Idee gekommen
unseren alten Kühlschrank schonmal aus der Ecke wo auch der
neue hin sollte raus zuziehen. Und wir hatten auf dem alten
Kühlschrank auch unsere Mikrowelle stehen. Dann wurd die ihm
wohl zu schwer und er wollte sie schnell absetzen. Dabei muss
das dann passiert sein.

Die Schilderung wird sehr unglaubwürdig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand einen Kühlschrank aus der „Ecke ?“ rauszieht und dabei eine Mikrowelle oben drauf stehen lässt. Selbst wenn der Kühlschrank dann abgesetzt würde, wie kommt dann die Mikrowelle auf das Cerankochfeld.

Wenn der Vorgang so geschildert wurde, kann ich das Versicherungsunternehmen verstehen, dass der Schaden abgelehnt wurde.

Gruß Merger

Hi,

Seh grad hab das schlecht beschrieben, also er wollte zuerst die mikrowelle runter heben und dann den kühlschrank raus ziehen.

Ist halt blöd gelaufen.

Es würde mit Sicherheit auf einen Bagatellschaden hinaus
laufen. Der Neupreis des Ceranfeldes liegt laut Internet bei
ca 180€ und es war schon
knapp 4 Jahre alt. Denke mal das es um eine Summe um die 100€
laufen würde, wenn überhaupt. Weiß ja nicht wie die
Versicherungen zeitwert technisch abstufen.

Viel interessanter finde ich die Frage, wieso für 100 Euro ein Gutachter zu Euch herausgefahren kommt. Das macht schon rein finanziell keinen Sinn. War das eventuell nicht der erste Schaden, der in der letzten Zeit gemeldet wurde?

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Nein, war der erste schaden der bei der versicherung gemeldet wurde, kann höchstens daran liegen das die versicherung erst ca ein halbes jahr läuft.

Fand das auch komisch das bei solchen summen schon ein gutachter kommt, der muss ja auch von der versicherung bezahlt werden. Ist aber auch das erste mal das ich was mit ner haftpflichtversicherung am hut habe, kann ja sein das das heut zutage üblich ist.
Oder die schadensmeldung, hat sich wirklich etwas blöd angehört.
Aber ist leider genau so passiert.

Seh grad hab das schlecht beschrieben, also er wollte zuerst
die mikrowelle runter heben und dann den kühlschrank raus
ziehen.

Wenn ich mir meine Küche so anschau, könnte mir genau das auch passieren.
Ceranfeld - 30cm Fläche - Kühlschrank mit Mikro oben drauf.
d.h. hebe ich das schwere Teil runter wäre ich garantiert in Versuchung das umgehend beim Cerankochfeld abzustellen.

Im übrigen hab ich meine Backofentür geschrottet als ich sie nach dem putzen wieder einhängen wollte.

Allerdings habe ich eine Glasversicherung die meine Schussligkeit bezahlt.

Bröselchen

Im Prinzip kann man gegen jede Entscheidung d. Versicherung Einspruch einlegen. Jedoch sollte man überlegen , ob das auch Sinn und Aussichten hat. Denn wenn der Schadenablauf nicht so ganz klar beschrieben ist und es dann zu einem Rechtsstreit käme wo d. Richter sagt, o.k. ich möchte das anschauen 7 nachgestellt bekommen , dann muß das schon „wasserdicht“ sein! Sonst riskiert man da VersBetrugsUnterstellung.
Und es muß versichert sein , sonst wird gleich abgelehnt , da kein VersFall. Eine Bagatellschadenregelung gibt es nicht . Hier irren einige. Der Makler / Vertreter kann versuchen hier etwas Kulanzmäßig zu erreichen. So ist das. Weil die Gesellschaften sich klar a.d. gesetzl. Vorgaben halten müssen und das spricht eindeutig vom tatsächlichen Schaden. Darum gibt es auch je nach Nutzungszeit i.d.Haftpflicht allgemein Wertabzüge, da ja der beschädigte Gegenstand reguliert wird. Dann gibt es noch d. Begriff grobe Fahrlässigkeit , also die übliche Sorgfalt in besonders…
Zu Sachverständigen : klar arbeiten die für die Gesellschaften. Inzw. gibt es auch solche größeren Fa. die da ihre Dienste anbieten. Also externe SV. Aber nicht unterschätzen: die machen schon genaue Beschreibungen und prüfen vor Ort eben d. Sachverhalt der geschildert wurde. Kommt der SV zu einem anderen Ergebnis od. Vermutung wird’s schwierig mit Einspruch. Da hilft nur noch möglicherweise ein eigener SV , event. über die Fam- RS-Vers. (Aber dazu muß die HV erst ablehnen.) Nebenbei: ein Irrtum anzunehmen, ein Anwalt könne zusätzlich beschleunigen… er hat dieselben gesetzl. Vorgaben zu beachten.