Ich wohne seit 30 Jahren in einer Mietwohnung. Seinerzeit hatte ich einen selbstredend niedrigen Mietzins. Seitdem bekomme jährlich eine Mieterhöhung, im Rahmen der Kappungsgrenze, um meinen Mietzins sukzessive auf das mittlere Niveau des aktuellen Mietspiegels anzuheben. In meinem Fall Wiohnungsgrösse bis 90 qm, Bad mit Sammelheizung. Bisher hatte ich brav den Mieterhöhungen zugestimmt gehabt. Nun habe ich erstmals die Mieterhöhung insofern verweigert, als ich der Hausverwaltung, wie folgt, vorgeschlagen hatte: Reduktion der Mieterhöhung um 50 %, die anderen 50%, die ich nicht zahle, kompensieren meinen zusätzlichen Aufwand an Heizkosten. Hintergrund dazu ist:: Weder in Küche noch im Bad befinden sich Heizkörper, die durch die Sammelheizung gespeist werden. Eine Sammelheizung bedeutet aber, dass sie in allen Räumen, inklusive Küche und Bad, eine angemessene Wärme gewährleisten muss. Ich muss in den Wintermonaten in Küche und Bad auf eigene Kosten elektrisch zuheizen, um Schimmelbildung zu vermeiden. Stosslüftung zur Vermeidung von „Bierglaseffekt“, entsprechend zur Vermeidung von Förderung einer Schimmelpilzbildung durch Feuchtigkeit in diesen Räumen ist kein Thema, wird, wie in allen anderen Räumen, täglich durchgeführt. Ich hatte bereits einmal in dem der Küche anschliessendenen Spind (kalte Aussenwand) in eigenem Auftrag eine Ecke grundsanieren lassen, 90 cm hoch und jeweils 30 cm rechts und links von der Ecke aus, die mit dem giftigen Schwarzschimmel Aspergillus niger bis in die Mauerschichten hinein kontaminiert gewesen war. Vermieter ist detailiertt zu diesem Thema und meinem Vorschlag der Verständigung zur reduzierten Mietpreiserhöhung informiert. Nun droht er, das Amtsgericht einschalten, falls ich nicht vorbehaltlos der Mieterhöhung zustimme.
Grundsätzlich kann der Vermieter auf Zustimmung der Mieterhöhung klagen, aber ob er damit durchkommt, wird das Gericht entscheiden. Laut Mietgesetz darf der Vermieter innerhalb von 3 Jahren insgesamt um 20 Prozent erhöhen die aktuelle Rechtsprechung hat sich glaube ich etwas geändert. Wegen der Schimmelbildung; das ist Sache des Vermieters und dessen Kosten. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen und machen Sie evtl wegen der Probleme eine Mietminderung
In Iserlohn hat der Mietspiegel sich geändert,Googeln Sie mal überhaupt in Ihrer Stadt nach dem aktuellen Mietspiegel
nein. es muss eine möglichkeit geben, die wohnung angemessen zu beheizen. das muss nicht mittels zentralheizung passieren.
die zentralheizung musst du auch bezahlen.
dass in küche und bad keine heizkörper sind wusstest du beim einzug und es hat dich 30 jahre lang sauch nicht gestört. nun daraus einen anspruch auf eine mietminderung konstruieren zu wollen ist schlicht blödsinn. der schuss geht mit sicherheit nach hinten los.
dass der vermieter mit dem gericht dorht ist verständlich. das ist schließlich der nächste schritt, wenn er die mieterhöhung durchsetzen will: wenn der mieter nicht zahlt, muss der vermieter klagen - was sonst?
Ich würde hier den Weg zum Mieterbund empfehlen. Der prüft das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters und berät auch im Hinblick auf eine evtl. Mietminderung. Mit der kann man sich als Laie nämlich sehr leicht ein Eigentor schießen und evtl. sogar die Kündigung riskieren.