Einspruch gegen Nebenkostenabr. per Einschreiben?

Ein Mieter bekommt seine Nebenkostenabrechnung für 2003 gerade noch innerhalb der Jahresfrist, nämlich Ende Dezember 2004. In einem normalen Brief fordert der Mieter im August 2005 von seinem Vermieter Belege (oder einen Termin zur Einsicht dieser) zu verschiedenen Posten der Nebenkostenabrechnung, da diese deutlich zu hoch erscheinen. Es folgt erst keine Reaktion. Ende 2005 kommt die Abrechnung für 2004. Der Mieter hat ähnliche Einwände wie im Jahr zuvor und schreibt direkt im Januar einen Brief, in dem er auch auf die fehlende Antwort auf den letzten hinweist. Daraufhin bekommt er Kopien der bereits im ersten Brief erbetenen Belege für 2003. Aus denen geht hervor, dass für Treppenhausreinigung 220€/Mon an eine Servicefirma gezahlt werden. Das Treppenhaus putzt aber jemand, der seinen Ausagen gemäß dafür 40€/Mon bekommt. Der Vermieter sagt der Einwand muss innerhalb von 4 Wochen kommen und akzeptiert keinen Einspruch gegen die erste Abrechnung. Grund: der Mieter müsse nachweisen, dass er fristgerecht Einspruch eingelegt hat (Einschreiben oder pers.Einwurf). Er sagt außerdem er hätte auch den zweiten Einspruch nicht bekommen, was aber durch sein Antwortschreiben wiederlegt ist.
Ehe es noch komplizierter wird:

1.Muss der Wiederspruch per Einschreiben passieren. Kann ein Laie das wissen?
2.Ist 4 Wochen eine gültige Frist? Oder geht das ein Jahr?
3.Ist das anfordern von Belegen automatisch ein Einwand gegen die Abrechnung?
4.Da der Mieter die unseriösen Belege von 2003 hat, kann er die Zahlung der fragwürdigen Posten verweigern, obwohl er formell nicht rechtzeitig Einspruch erhoben hat?

Ja, das würde mich mal interessieren. Schonmal großes Dankeschön falls einer weiterhelfen kann!

Bei diesem Verlauf wäre es angezeigt, einen Anwalt aufzusuchen.

Gruss Ivo

Nach Zustellung der Abrechnung hat der Mieter 6 Wochen Zeit, diese ausführlich zu prüfen und entweder sich durch Zahlung damit einverstanden zu erklären oder innerhalb dieser Frist Einspruch einzulegen.
Demnach wärst Du mit 6 Monaten danach viel zu spät und der Vermieter hat völlig recht, daß er dies nicht akzeptiert.
Ggf. ist jedoch der Betrugsverdacht strafrechtlich zu prüfen, denn der Vermieter setzt 220,-/pro Monat an und zahlt tatsächlich nur 40,- an die betreffende Person. Er bereichert sich sozusagen an seinen Mietern. Wird er diesbezüglich verurteilt, kannst du auf dem zivilrechtlichen Wege versuchen, diesen zuviel gezahlten Betrag zurückzubekommen. Aber nur den, denn der ensteht durch die strafbare Handlung und hat mit dem Einspruch nicht viel zu tun.
Anzeigen kann man übrigens u. a. beim PP Köln auch im Internet erstatten.

Gruß Ina