Einspruch gegen nicht bestandene Magisterprüfung

Hi,

mir wurde gestern vom Promotionsausschuss meiner Uni mitgeteilt, dass ich meine Magisterprüfung das erste Mal nicht bestanden hätte, da meine Magisterarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wurde.
Mal abgesehen davon, dass dieses Urteil für mich nicht einmal Ansatzweise nachvollziehbar ist, wollte ich an dieser Stelle nachfragen, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob ein Einspruch überhaupt einen Sinn hätte. Auch für jede andere Hilfe oder Tipps wäre ich sehr dankbar…

Richard

hi Richard

mir wurde gestern vom Promotionsausschuss meiner Uni
mitgeteilt, dass ich meine Magisterprüfung das erste Mal nicht
bestanden hätte, da meine Magisterarbeit mit „nicht
ausreichend“ bewertet wurde.

War das der Promotionsausschuß (Doktorarbeit) oder der Magisterprüfungsausschuß.
(bei uns heisst das dann Diplomprüfungsausschuß… aber wir bei den Natwisslern machen ja auch keinen Magister)

Die Bewertung deiner Magisterarbeit kannst du beim Prüfungsausschuß einsehen. Bei einer Ablehnung ist mit ausführlichen Begründungen aller Gutachter zu rechen. Die Ablehnungsmitteilung sollte übrigens mit einer Rechtsmittelauskunft versehen sein.

Ob ein Einspruch mit Nachkorrektur (evt. externe Gutachter einer anderen Uni) sinnvoll ist, kannst Du erst nach der Einsicht in die Bewertungen entscheiden. Wenn die tatsächlich schwere sachliche Fehler gefunden haben…

Einspruch einlegen (vor allem, um Fristen zu wahren) geht immer.
Zurückziehen kann man den immer noch.
Hast Du schon mit dem Betreuer deiner Arbeit geredet was da los war?

Gruß
Mike

Erst einmal vielen Dank für die Antwort…ich kann leider jetzt erst darauf eingehen, da meine Woche etwas turbulent war (genau einen Tag vor der Sache mit der Uni, is mir jemand in mein Auto gefahren…).

Inzwischen bin zum Prof und es läuft auf einen Zwangskompromiss hinaus: Ihm sind da ein bis zwei Sachen rausgerutscht, die mich annehmen lassen, dass die Arbeit zwar sicherlich kleinere formale Fehler hat (welche sich auch auf seine eigentlich nicht vorhandene Betreuung zurückführen lassen -> Bsp.: musste 3 Wochen warten nur um die allergröbste Grobgliederung mit ihm zu besprechen, für den Rest der Arbeit hat er sich dann eigentlich nicht mehr interessiert), er aber eigentlich keine Lust/Zeit hatte sich mit der zugrundeliegenden Literatur áuch nur ansatzweise auseinanderzusetzen (z.B. ob den meine Zitat-Angaben auch so in den Originalausgaben vorzufinden sind). Ausssderdem schien die Mitrprüferin mir - milde gesagt - überhaupt nicht geneigt, da ich es versäumt habe mich „bei ihr vorzustellen“ (irgendeine kleine Assistentin ohne eiegenes Büro, die sonst noch NIE erwähnt wurde oder mir ein Angebot zur Beratung gemacht hat - durfte auch nicht ihre Beurteilung von ihm aus lesen)…

Summa summarum bleibe ich bei ihm, allein schon aufgrund der Hoffnung wenigstens ein bisschen von meiner alten Arbeit in die Neue übernehmen zu können) - was soll’s… :-/

Vielen Dank aber trotzdem noch einmals…

Richard