Einspruch gegen Rückforderung von Kindergeld

DIesmal meine Frage präziser und in angemessener Form:

Folgender fiktiver Fall ist von Interesse:
Elternteil A wurde aufgefordert einen Nachweis über das Ende des Schulbesuchs von Kind A einzureichen. Elternteil A ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Aufgrund dessen erhält Elternteil A nun eine Rückforderung für das im Zeitraum X gezahlte Kindergeld.
Ist davon auszugehen, dass einem Einspruch gegen diese Rückforderung stattgegeben werden würde, falls dieser damit begründet würde, dass das Kind A im Zeitraum X zur Schule gegangen ist und somit Anspruch auf Kindergeld gegeben war?(Wenn die nötigen Nachweise angehängt werden würden?)
Ist überdies davon auszugehen, dass einem angehängten Antrag auf Stundung bis zur Entscheidung über den Einspruch stattgegeben werden würde, damit der geforderte Betrag erst garnicht gezahlt werden müsste?

MfG und großem Dankeschön
HD

Hallo,

Ist davon auszugehen, dass einem Einspruch

Nennt sich Widerspruch

gegen diese
Rückforderung stattgegeben werden würde, falls dieser damit
begründet würde, dass das Kind A im Zeitraum X zur Schule
gegangen ist und somit Anspruch auf Kindergeld gegeben
war?(Wenn die nötigen Nachweise angehängt werden würden?)

Wenn die Nachweise ausreichend sind.

Ist überdies davon auszugehen, dass einem angehängten Antrag
auf Stundung bis zur Entscheidung über den Einspruch
stattgegeben werden würde, damit der geforderte Betrag erst
garnicht gezahlt werden müsste?

Dies erfährt man, wenn man es getan hat. Prognosen sind nicht möglich. Zu Unrecht bezahlte Rückforderung erhält man mit Sicherheit wieder zurück.

Gruß
Otto

Hast du Füße, dann geh damit auf das Amt. Dann ist die Sache in 5 Minuten geklärt.

Ansonst wirken Bescheide bis Sie aufgehoben werden. Wenn das Amt 4 Wochen zu bearbeitung braucht, kann es gut sein das der Gerichtsvollzieher schneller ist.

Ungewöhnlich das die einen Bescheid „über das Ende des Schulbesuchs“ wollen, du hier aber einen Bescheid über den Schulbesuch haben willst.

Rechtlich sicher bis du wenn du gegen den Rückforderungsbescheid innerhalb der wohl darauf stehenden Frist  Widerspruch einlegst und das mit deinen Belegen per Einschreiben Rückscheid belegst. Dabei einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen.

Da „DU“ keine Fristen einhälten kannst, solltest du den Sachbearbeiter milde stimmen und persönlich deine „Ausreden“ vortragen

Hallo,

also zunächst Widerspruch einlegen, das kann man auch ohne Begründung tun (wenngleich das ziemlich bekloppt ist). So etwas macht man dann, wenn die Zeit drängt…

Im Moment eines rechtswirksamen Einspruches gibt es keine Vollsteckung mehr (gilt nicht für alle Fälle im Leben).

Reiche mit dem Widerspruch die geforderten Unterlagen nach und überlege Dir mal, warum nicht gleich…

Gruß