DIesmal meine Frage präziser und in angemessener Form:
Folgender fiktiver Fall ist von Interesse:
Elternteil A wurde aufgefordert einen Nachweis über das Ende des Schulbesuchs von Kind A einzureichen. Elternteil A ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Aufgrund dessen erhält Elternteil A nun eine Rückforderung für das im Zeitraum X gezahlte Kindergeld.
Ist davon auszugehen, dass einem Einspruch gegen diese Rückforderung stattgegeben werden würde, falls dieser damit begründet würde, dass das Kind A im Zeitraum X zur Schule gegangen ist und somit Anspruch auf Kindergeld gegeben war?(Wenn die nötigen Nachweise angehängt werden würden?)
Ist überdies davon auszugehen, dass einem angehängten Antrag auf Stundung bis zur Entscheidung über den Einspruch stattgegeben werden würde, damit der geforderte Betrag erst garnicht gezahlt werden müsste?
MfG und großem Dankeschön
HD