Einspruch gegen Solidaritätszuschlag

Guten Tag,

ich möchte gerne Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt einlegen. Weiss aber nicht, wie ich das formulieren soll. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank.
Asli

Hallo,

der Einspruch ist beim Finanzamt auf jeden Fall das richtige Mittel. Es genügt, wenn man schreibt, dass man gegen den Bescheid vom … mit dem Aktenzeichen … Einspruch einlegen möchte. Danach schreibt man eine Begründung, weshalb man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist.
Danach wird das Finanzamt die Entscheidung nochmals überprüfen.

MfG Saxony88

Hallo Saxony88,

vielen Dank für den Tipp.

Das Prblem ist, dass ich mir nicht sicher bin, welche Begründung ich rein schreiben soll. Haben Sie dazu eine Idee?

Freue mich auf Antwort.

Freundliche Grüße
Supamicra

Das kommt natürlich darauf an, worauf Sie sich sützen wollen.

Wurde der Solizuschlag zu hoch berechnet oder wollen Sie z.B. Einspruch einlegen, weil derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Solizuschlages überprüft wird?

Es ist allerdings meines Wissens nach so, dass die Finanzbehörde den Zuschlag dennoch erheben kann und dann eventuell eine Rückzahlung erfolgt, falls der Solizuschlag tatsächlich für verfassungswidrig erklärt wird.

Hallo Saxony88,

vielen Dank für die Information.

Dann fange ich jetzt mal an, das Schreiben an das Finanzamt zu formulieren.

Viele Grüße
supamicra