Hallo!
Angenommen, für eine Person mit fortgeschrittener Demenz wird einem Angehörigen vom Gericht das Sorgerecht zuerkannt, ein anderer Angehöriger hält die betreffende Person aber für ungeeignet - kann man gegen den Beschluss Einspruch einlegen?
das Sorgerecht wird hier nicht das Thema sein. Vermutlich geht es hier um die Einrichtung einer Betreuung.
Diesbezüglich haben Dritte nur die Möglichkeit dem Gericht die Gründe mitzuteilen, die ihrer Meinung nach gegen die Notwendigkeit der Betreuung oder gegen die Person des eingesetzten Betreuers sprechen. Das Gericht ist dann im Wege der Amtsermittlung in der Lage diese Dinge zu würdigen, und ggf. die Betreuung aufzuheben/einen anderen Betreuer zu bestimmen. Dabei aber bitte daran denken, dass es hier um erhebliche Verfehlungen/Ausschlussgründe gehen muss. Nur weil man selbst als Angehöriger eine Betreuung zu übernehmen bereit ist, oder einem die Nase des Betreuers nicht passt, man vollkommen falsche Vorstellungen über das hat, was ein Betreuer zu leisten hat, ist dies noch lange kein Grund, einen Betreuer auszutauschen.
Dabei spielt immer wieder gerade das fehlende Verständnis für die tatsächlichen Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers immer wieder eine große Rolle. Ein Betreuer ist weder Haushaltshilfe noch Gesellschafter! D.h. die immer wieder gehörten Vorwürfe, Betreuer kämen ihrer Aufgabe nicht nach, weil sie nicht alle drei Tage vor Ort wären, … gehen grundsätzlich fehl.
Hallo!
Danke für deinen Beitrag - gut zu wissen.
Bissl was hatte ich mir schon aus dem Internet zusammengesucht, aber Dank K**** D*********d funktionieren Internet & Telefon seit Anfang Mai bei uns nur sporadisch und eingeschränkt …