Hallo,
A hat heute seine Steuerrückzahlung bekommen.
Leider hat das Finanzamt die Haushaltsnahen Leistungen nicht berücksichtigt, weil keine Belege eingereicht wurden.A hat die Steuer mit dem Programm Elster gemacht und auch zum Finanzamt übertragen.Das Kästchen „Belege werden nachgereicht“, musste A angekreuzt lassen,weil man es nicht löschen konnte.Es wurde allerdings oft geschrieben, dass für diese Leistungen nur Belege auf Nachfrage eingereicht werden müssen.Könnte A das noch im nachhinein ?
Könnte A das
noch im nachhinein ?
Einspruch einlegen und Belege nachreichen.