Hallo zusammen, gestern hatte ich ja schon geschrieben, dass das Finanzamt die Fahrtkosten zur Lerngemeinschaft in Süddeutschland abgelehnt hat. Als Grund wurde „Die Fahrtkosten zur Lerngemeinschft wurden nicht anerkannt, da eine Notwendigkeit der hohen Kosten nicht nachgewiesen wurde“ genannt. zur Steuererklärung wurden eine Ablauf-/Lernplan mit den Lerninhalten der Treffen welcher von mir und meiner Kommilitonin unterzeichnet wurde sowie die Lehrgangs-/ Anwesenheitsbestätigungen der Hochschule mit beigefügt. Fakt ist die Treffen fanden statt und man kann ja auch nichts dafür, dass die Entfernung zu meiner Lerngemeinschaft so weit ist. Jetzt soll Einspruch gegen den Steuerbescheid eingeleget werden.
Weitere Infos sind: Das Ferstudium fand in Berlin statt, hatte 3 Semester und pro Semester eine Woche Präsenzphase vor Ort in Berlin. Ich komme aus dem Siegerland und die Lerngemeinschaft fand in Süddeutschland (655km Entfernung) statt getroffen wurde sich 16 mal.
Jetzt meine Frage: Welche Begründung kann und sollte man bei in einem Einspruchsschreiben angeben um auf der sicheren Seite zu sein?
Hallo!
Eine exakte Antwort kann ich darauf nicht geben.Die Entfernung ist auf jeden Fall unangemessen.Diese zu rechtfertigen dürfte schwer fallen.
Mit besten Grüßen
Reiner
Hallo,
ich würde den Sachverhalt nochmal genau erläutern; alle Belege ggfs. nochmals hinzufügen und um Erläuterung bitten warum die Kosten abgelehnt wurden (insbes. unter Angabe eines Paragraphen)
Hallo Sauerländer75,
bei hohen Werbungskosten ist das FA auch aus meinen Erfahrungen sehr kritisch.
Damit ich Deine Frage einigermaßen beantworten kann, gehe ich von folgenden Fakten aus:
- Du wohnst im Siegerland
- Sitz und Veranstaltungsort der Studiengesellschaft
ist Berlin; dort auch Studienwochen /
Studienveranstaltungen
- Die Lerngemeinschaft / Arbeitsgruppe hat sich in
den Studienverantaltungen in Berlin kennengelernt
und bereitet sich nun gemeinsam vor in
Süddeutschland ( wo ?? ).
Über Deine persönlichen Verhältnisse weiß ich leider nichts; bei einem Fernstudium gehen ich einfach davon aus, daß Du noch beruftstätig bist.
Ich will in keiner Weise Deine Steuerangaben in Zweifel ziehen; aber jetzt die Fragen des FA:
-
Warum fährst Du 665 km, um in einer Arbeitsgruppe
zu studieren ???
-
Oder machst Du nur einen Kurzurlaub ( wie lange
war der jeweilige Aufenthalt ?? )
-
Liegen von mehreren Teilnehmern Bestätigungen der
Meetings vor ???
Haben diese die Kosten auch steuerlich geltend
gemacht ???
Haben diese Teilnehmer ihre Teilnahme an dem
gleichen Studiengang wie Du nachgewiesen ???
Oder handelt es sich um eine Zweierarbeitsgruppe
mit einer Partnerin, die Du kennen gelernt hast ?
Die Unterschriften Deiner Kommilitonin ( nur eine = Freundin ?? )müssen mit entsprechenden Lehrgangsbescheinigungen unterlegt sein.
Einen Formolierungsvorschalg für das FA kann ich Dir nicht geben.
Meine Hinweise mußt Du beachten und entsprechend argumentiere; Beweiskopie helfen enorm.
Hilfreich könnte noch sein, wenn Du verheiratet bist und so beweisen kannst - evtl. durch mitreisen Deiner Frau - daß jegliches privates Interesse an der Fahrt ausgeschlossen ist.
Sei Steuerehrlich !!!
Bei weiteren Fragen kannst Du mich auch direkt anschreiben: stefan.t.seidel ad t - online.de
MfG
Stefan Seideln
ich weiss es nicht.
Einspruch ist immer gut.
Auf Glaubwürdigkeit von anderen (auch Steuerberater?) prüfen lassen.